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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2228 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat die Überzeugung gewonnen, dass auch nach dem <strong>Ausbau</strong><br />

des <strong>Frankfurt</strong>er <strong>Flughafen</strong>s keine nachteiligen Auswirkungen auf den Bodenhaushalt durch<br />

Schadstoffdepositionen zu befürchten sind. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund,<br />

dass bei Stickstoffdioxid (NO2) für den Planungsfall mit der Ist-Situation vergleichbare Immis-<br />

sionskonzentrationen prognostiziert werden. Danach ist davon auszugehen, dass die aus<br />

NO2-Immissionen resultierende N-Deposition im Vergleich zu heute nicht zunehmen wird.<br />

Aufgrund der Größenordnung der in den Gutachten G13.1 bis G13.4 ermittelten Schadstoff-<br />

immissionen besteht für die Planfeststellungsbehörde kein Anlass, eine Gefährdung des Bo-<br />

dens durch stoffliche Einträge über den Luftpfad anzunehmen.<br />

Gleichwohl hat die Planfeststellungsbehörde der Vorhabensträgerin unter A XI 11.1 rein vor-<br />

sorglich aufgegeben, das Untersuchungsprogramm zu erweitern und östlich des <strong>Flughafen</strong>-<br />

geländes im Bereich der An- bzw. Abflugrouten des bestehenden Parallelbahnsystems zur<br />

Überwachung der komplexen Zusammenhänge der Schadstoffdepositionen eine zusätzliche<br />

Intensiv-Bodendauerbeobachtungsfläche einzurichten und über einen Zeitraum von mindes-<br />

tens 10 Jahren zu betreiben, um die Repräsentativität der Ergebnisse der bisherigen Unter-<br />

suchungen in der Nähe der Startbahn 18 West abzusichern. Der Umfang dieses Monitorings<br />

ist im Einzelnen mit dem HLUG abzustimmen.<br />

13.3 N-Mineralisation<br />

Dem infolge der mit den Rodungs- und Erdbauarbeiten verbundenen stärkeren Erwärmung<br />

und Durchlüftung des Bodens grundsätzlich bestehenden Risiko einer erhöhten N-<br />

Mineralisation und Auswaschung von Nitrat wird nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde<br />

durch die der Vorhabensträgerin auferlegten bautechnischen und baulogistischen Maßnah-<br />

men hinreichend begegnet (vgl. Nebenbestimmungen unter A XI 11.2).<br />

Soweit betrieblich möglich haben die Rodungs- und Erdbaumaßnahmen zur Vermeidung<br />

erhöhter Stoffauswaschungen mit dem Sickerwasser in Zeiten geringer Bodenwassergehalte<br />

zu erfolgen. Der humose Oberboden ist möglichst unverzüglich nach Rodung und Entfer-<br />

nung der Wurzelstöcke abzuschieben und für den Zeitraum der Geländemodellierung auf<br />

Mieten zu verbringen, um Mineralisierungsschübe, die durch den Eingriff in den Wasser- und<br />

Stoffhaushalt ausgelöst werden und bei der Sickerwasserbildung entsprechende Stoff-<br />

austräge bewirken können, zu vermeiden. Um der Sickerwasserbewegung in der Miete ent-<br />

gegenzuwirken und eine Stoffauswaschung ins Grundwasser zu verhindern, sind die Mieten<br />

entweder mit Folie abzudecken oder bei längerer Lagerzeit mit winterharten und möglichst<br />

rasch wachsenden Pflanzen zu begrünen.

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