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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2227 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Schadstoffgehalte des Bodens keine erhöhten Werte auf, sondern sind für Ballungsgebiete<br />

typisch. Sämtliche gemessenen Spurenstoffe liegen im Bereich der hessischen Hintergrund-<br />

werte. Erneut wurde bei den Stoffgehalten ein rückläufiger Trend beobachtet (vgl. Texte<br />

66/02 des Umweltbundesamtes, Boden-Dauerbeobachtung in Deutschland, Bodendauerbe-<br />

obachtung in Hessen am Beispiel der Intensiv-BDF <strong>Frankfurt</strong>/M <strong>Flughafen</strong>, S. 111 ff.).<br />

Auch den Bodenuntersuchungen, die die Vorhabensträgerin zur Erstellung der Planfeststel-<br />

lungsunterlagen im Januar 2002 im Nahbereich des <strong>Frankfurt</strong>er <strong>Flughafen</strong>s vorgenommen<br />

hat, ist zu entnehmen, dass das Niveau der Schadstoffbelastung des Bodens in dem Bereich<br />

liegt, der ballungsraumtypisch ist. Belastungsspitzen in der Nähe des <strong>Flughafen</strong>s konnten<br />

nicht festgestellt werden. Somit ist ein Zusammenhang zwischen der Entfernung zum Flug-<br />

hafengelände und dem Schadstoffgehalt des Bodens nicht erkennbar. Zu ähnlichen Ergeb-<br />

nissen kommt auch die aktuelle einjährige Messreihe an der Intensivmessstelle <strong>Frankfurt</strong><br />

<strong>Flughafen</strong>, die seit März 2004 westlich der Startbahn West in Betrieb ist: Die Depositionssi-<br />

tuation an dieser Messstelle ist unauffällig und entspricht dem, was im weiteren Umfeld eines<br />

Ballungsraums gegenwärtig zu erwarten ist. Insbesondere konnte auch hier eine Abhängig-<br />

keit der Depositionshöhen vom Abstand zum Start- und Landebahnsystem des <strong>Flughafen</strong>s<br />

nicht nachgewiesen werden.<br />

Keine der im näheren <strong>Flughafen</strong>umfeld bislang durchgeführten Untersuchungen hat somit<br />

einen Kausalzusammenhang zwischen dem <strong>Flughafen</strong>betrieb und der Schadstoffbelastung<br />

des Bodens herstellen können.<br />

Vor dem Hintergrund dieser Messergebnisse konnte aus Sicht der Planfeststellungsbehörde<br />

auf eine Quantifizierung der vorhabensbedingten Schadstoffeinträge über den Luftpfad in<br />

den Boden verzichtet werden. Zudem hat die Vorhabensträgerin zu Recht darauf hingewie-<br />

sen, dass eine solche Depositionsabschätzung auf der Grundlage einer Immissionsausbrei-<br />

tungsrechnung auf systematische Schwierigkeiten stößt und infolgedessen nicht zu belastba-<br />

ren Aussagen führt. Nach dem derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik existiert<br />

kein allgemein anerkanntes Verfahren, um Schadstoffdepositionen mit hinreichender Genau-<br />

igkeit zu prognostizieren. Insbesondere Stickoxide weisen in der Atmosphäre eine mittlere<br />

Verweilzeit von einigen Tagen auf und unterliegen währenddessen einer Umwandlung. Zu-<br />

dem werden in der Fachliteratur stark variierende Depositionsgeschwindigkeiten angegeben.<br />

Dieser Auffassung hat sich inzwischen auch das HLUG, das in seiner Stellungnahme vom<br />

März 2005 ursprünglich gefordert hatte, den Anteil vorhabensbedingter Schadstoffeinträge<br />

über den Luftpfad in den Boden in Form einer Modellrechnung quantitativ zu prognostizieren,<br />

mit Schreiben vom 10.11.2006 angeschlossen.

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