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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2226 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Zwar werden auf dem <strong>Flughafen</strong>gelände auch nach dem <strong>Ausbau</strong> potenziell bodengefähr-<br />

dende Stoffe (wie beispielsweise Öle oder Treibstoffe) eingesetzt. Doch ein Schadstoffein-<br />

trag in den Boden ist im Regelfall nicht zu befürchten, da die geplanten Nutzungen auf einer<br />

durchgehenden Versiegelungsfläche stattfinden. Auf den vom <strong>Flughafen</strong>ausbau betroffenen<br />

Straßenabschnitten besteht darüber hinaus grundsätzlich die Gefahr, dass das allgemein<br />

übliche Schadstoffspektrum von Straßenräumen (wie zum Beispiel Winterdienstmittel, Rei-<br />

fenabrieb und Bremsstaub) insbesondere im Spritzwasserbereich bis 10 Meter vom Fahr-<br />

bahnrand in die belebte Bodenzone gelangt. Der Fahrbahnrand wird aber in seinen natürli-<br />

chen Bodenfunktionen ohnehin stark überprägt, so dass auch insoweit mit zusätzlichen<br />

nachteiligen Auswirkungen durch Schadstoffeinträge nicht zu rechnen ist.<br />

Einem etwaigen Eintrag von Schadstoffen in den Untergrund infolge von Störfällen bzw. Ha-<br />

varien wird im <strong>Ausbau</strong>fall wie bislang durch Beachtung der Betriebsanweisung für Notfälle<br />

(BA-NOT) begegnet. Sobald die Gefahr besteht, dass der Boden verunreinigt wird, werden<br />

entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen. Bereits in der Ist-Situation besteht ein funktio-<br />

nierendes System zur Erfassung und Meldung von Unfällen mit bodengefährdenden Stoffen,<br />

das auch nach Realisierung des planfestgestellten Vorhabens beibehalten bzw. ausgebaut<br />

wird.<br />

Eine Beeinträchtigung der Böden in <strong>Flughafen</strong>nähe durch betriebsbedingte Schadstoffeinträ-<br />

ge über den Luftpfad in den Boden ist auch nach dem <strong>Flughafen</strong>ausbau nicht zu erwarten.<br />

Die Planfeststellungsbehörde stützt sich bei dieser Einschätzung auf die Ergebnisse der in<br />

der Vergangenheit durchgeführten Untersuchungen. Die Auswertung des forstlich-<br />

ökologischen Beweissicherungsverfahrens im Raum der Startbahn 18 West des <strong>Frankfurt</strong>er<br />

<strong>Flughafen</strong>s belegt, dass die Depositionsbelastung der Böden durch Schadstoffeinträge trotz<br />

der Lage in einem durch ein hohes Emissionsaufkommen gekennzeichneten Ballungsraum<br />

als vergleichsweise mäßig, d.h. durchschnittlich, einzustufen ist. Während des zehnjährigen<br />

Beweissicherungszeitraums von Juli 1981 bis September 1991 war durch Inbetriebnahme<br />

der Startbahn West zwar ein starker Anstieg des Flugverkehrs und damit auch des Schad-<br />

stoffausstoßes zu verzeichnen. Eine Zunahme der Depositionsraten wurde jedoch nicht fest-<br />

gestellt; vielmehr war – im Gegenteil – eine Tendenz zum Rückgang der Schadstoffgehalte<br />

zu erkennen (vgl. S. 107 des Berichts der Hessischen Forstlichen Versuchsanstalt - Abtei-<br />

lung Forsthydrologie – vom 29.06.1993).<br />

Dieser Befund wurde durch die Messungen an der Boden-Dauerbeobachtungsfläche des<br />

Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG), die im Zeitraum von 1992 bis<br />

2001 in unmittelbarer Nähe der Startbahn West eingerichtet war, bestätigt. Dort weisen die

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