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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2224 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

erweitert werden, um die Grundwassergüte im Abstrom der Versickerungsanlage zur Ent-<br />

wässerung der Landebahn überwachen und die festgestellte Nitratbelastung beobachten zu<br />

können. Auch der untersuchte Parameterumfang soll um die Stoffgruppen der Schwermetal-<br />

le (wie Blei, Kupfer, Cadmium, Nickel, Zink, Quecksilber und Chrom) und der polyzyklischen<br />

aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) ausgedehnt werden.<br />

Der Vorschlag der Vorhabensträgerin für ein Monitoringkonzept in Anlage 6 zum Gutachten<br />

G5 (Hydrologie und Hydrogeologie) wird ergänzt durch die fachbehördliche Forderung, bei<br />

sämtlichen Proben die Feldparameter ph-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Sauerstoffgehalt,<br />

Redoxpotenzial, Luft- und Grundwassertemperatur, Geruch, Trübung, Färbung und Grund-<br />

wasserstand in m NN zu bestimmen (vgl. Nebenbestimmung Nr. 2 unter A XI 10.10). Zudem<br />

wird in Nebenbestimmung Nr. 4 unter A XI 10.10 vorgeschrieben, ausgewählte Grundwas-<br />

sermessstellen einmal jährlich zu beproben und auf die Stoffe aus den Anlagen 1.1, 1.2 und<br />

1.3 der Verwaltungsvorschrift zur Erfassung, Bewertung und Sanierung von Grundwasser-<br />

verunreinigungen (GWS-VwV) zu untersuchen. Aufgrund der flächenhaft festgestellten Be-<br />

lastung des Grundwassers auf dem <strong>Flughafen</strong>gelände mit perfluorierten Tensiden und Nitro-<br />

saminen wird der Untersuchungsumfang um die Parameter PFT und NMOR ergänzt.<br />

13 Bodenschutz und Altlasten<br />

Das planfestgestellte Vorhaben ist mit den Belangen des Bodenschutzes vereinbar.<br />

Nach den Feststellungen der Planfeststellungsbehörde sind nachteilige Auswirkungen durch<br />

Schadstoffeinträge in den Boden oder durch erhöhte Mineralisationen nicht zu erwarten.<br />

Aufgrund der in den von der Planfeststellungsbehörde überprüften, von der Vorhabenträgerin<br />

mit dem Planfeststellungsantrag vorgelegten Gutachten G13.1 bis G13.4 ermittelten Schad-<br />

stoffimmissionen besteht kein Anlass, eine Gefährdung des Bodens durch stoffliche Einträge<br />

über die Luftfahrt anzunehmen. Gleichwohl hat die Planfeststellungsbehörde der Vorha-<br />

benträgerin mit der Nebenbestimmung A XI 11.1 aufgegeben, im Bereich der An- und Ab-<br />

flugrouten des bestehenden Parallelbahnsystems östlich des <strong>Flughafen</strong>geländes zur Über-<br />

wachung der komplexen Zusammenhänge der Schadstoffdepositionen eine Intensiv-<br />

Bodendauerbeobachtungsfläche einzurichten und über einen Zeitraum von mindestens zehn<br />

Jahren zu betreiben. Das Untersuchungsprogramm dieses Monitorings ist mit dem Hessi-<br />

schen Landesamt für Umwelt und Geologie im Einzelnen abzustimmen.<br />

Die Planfeststellungsbehörde ist unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des Hessi-<br />

schen Landesamtes für Umwelt und Geologie, insbesondere vom 10.06.2006, der Auffas-<br />

sung, dass verstärkte Mineralisierungsprozesse durch Rodung, Abschiebung und Zwischen-<br />

lagerung des humosen Bodens nicht zu erwarten sind, wenn die der Vorhabenträgerin in den

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