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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2223 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

den Leitungen und Anlagen, den Einbau zusätzlicher Absperrschieber, die Herstellung von<br />

Redundanzen oder die Vorhaltung von Wasserwerkskapazitäten vor.<br />

Doch der in der Studie identifizierte technische und organisatorische Aufwand zur Gewähr-<br />

leistung einer optimalen Beherrschung der Ausfallsituationen infolge einer Havarie ist nach<br />

Auffassung der Planfeststellungsbehörde nicht der Vorhabensträgerin aufzubürden, sondern<br />

vom Wasserversorger zu tragen. Der Betreiber der Leitungen und sonstigen Anlagen hat<br />

dafür zu sorgen, dass Substitutionsmöglichkeiten für etwaige Systemstörungen bzw. Sys-<br />

temausfälle geschaffen werden, um Engpässe bei der Versorgung der Verbraucher mit<br />

Trinkwasser zu vermeiden. Daran kann auch der Umstand nichts ändern, dass eine Flug-<br />

zeughavarie im Anflug auf die Landebahn Nordwest die Ursache für den Ausfall einer Ein-<br />

richtung der öffentlichen Wasserversorgung sein kann. Die Beantwortung der Frage, ob und<br />

inwieweit der Betreiber einer ausgefallenen Anlage den Verursacher der Havarie auf zivil-<br />

rechtlicher Ebene in Anspruch nehmen kann, war im Rahmen dieser Planfeststellung nicht<br />

zu entscheiden. Jedenfalls können der Vorhabensträgerin nicht im Vorfeld einer etwaigen<br />

Flugzeughavarie Maßnahmen auferlegt werden, um den Ausfall eines Wasserwerks oder<br />

einer Leitung auszugleichen.<br />

Demnach konnte der mit Stellungnahme vom 29.03.2005 erhobenen Forderung der Hes-<br />

senwasser GmbH & Co. KG, die Vorhabensträgerin zur Umsetzung der technischen Maß-<br />

nahmen zur Kompensation der Ausfallsituationen zu verpflichten, nicht entsprochen werden.<br />

Auch das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, hat mit Schreiben<br />

vom 07.08.2006 die Auffassung vertreten, dass der Vorhabensträgerin insoweit keine Maß-<br />

nahmen aufzugeben sind. Das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und<br />

Umwelt <strong>Frankfurt</strong>, hat sich dieser Ansicht in seiner Stellungnahme vom 27.03.2007 ange-<br />

schlossen.<br />

12.10 Grundwassermonitoring<br />

Bereits heute ist am <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong> ein Monitoringprogramm zur Überwachung<br />

der Qualität des Grundwassers eingerichtet. An mehr als 60 Messstellen auf dem Flugha-<br />

fengelände und in dessen Umgebung (vgl. zur Lage der Grundwassermessstellen Plan G5-<br />

15, Anlage 1) wird das Grundwasser auf standorttypische Parameter wie beispielsweise Nit-<br />

rat, Chlorid, Ammonium, Kohlenwasserstoffe (TOC, DOC), Eisen oder Mangan sowie die<br />

Winterdienstparameter Kalium, Formiat und Glykol untersucht.<br />

Im Rahmen des <strong>Ausbau</strong>s des <strong>Frankfurt</strong>er <strong>Flughafen</strong>s soll das bestehende Grundwassermo-<br />

nitoring insbesondere im Bereich der geplanten Landebahn Nordwest um zwölf Grundwas-<br />

sermessstellen (GWM 637, 638, 639, 640, 640 a, 643, 650, 652, 653, 654, 655, LBNW N 1)

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