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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2140 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

NOX-Jahresmittelwerten auf die Wahrscheinlichkeit, dass der NO2-Stundenmittelwert von<br />

200 µg/m³ mehr als 18 mal im Jahr überschritten wird. Denn es besteht eine sehr enge linea-<br />

re Korrelation zwischen dem NOX-Niveau und der Wahrscheinlichkeit der Überschreitung des<br />

NO2-Kurzzeitwertes (vgl. dazu die Stellungnahme des HLUG vom 14.12.2006).<br />

9.1.8 Abschätzung der Hintergrundbelastung<br />

Unter der Hintergrundbelastung versteht man die Schadstoffkonzentration, die nicht von den<br />

Ausbreitungsrechnungen in den Gutachten G13.1 bis G13.3 erfasst wurde. Dazu zählt zu-<br />

nächst der Ferntransport, d. h. der Anteil an Luftschadstoffen, der zwar außerhalb des be-<br />

trachteten Untersuchungsraums emittiert, aber in das Untersuchungsgebiet verfrachtet wird.<br />

Ein weiterer Bestandteil der Hintergrundbelastung stammt aus Quellen, die zwar im Betrach-<br />

tungsraum emittieren, aber im Emissionsdatenmaterial, das in die Modellierung in den Gut-<br />

achten G13.1 bis G13.4 eingestellt wurde, nicht enthalten sind (wie z. B. Eisenbahnstrecken,<br />

Schiffsverkehr, Abrieb und Aufwirbelung von Staub).<br />

Die Vorgehensweise der Vorhabensträgerin zur Abschätzung der Hintergrundbelastung ist<br />

sachgerecht und wurde vom HLUG mit Stellungnahme vom 07.09.2007 fachlich bestätigt.<br />

Zunächst hat die Vorhabensträgerin für die Stoffe NMVOC, CO, NOX, Benzol, PM10, Ruß und<br />

SO2 mit Hilfe des REM-CALGRID (RCG-)-Modells den Ferntransport auf der Grundlage des<br />

europaweiten EMEP-Emissionskatasters für 2005 simuliert und für 2020 prognostiziert. An-<br />

schließend wurde die Summe aus der mit LASAT ermittelten vorhabensbedingten Zusatzbe-<br />

lastung und dem mit RCG bestimmten Ferntransport für die Schadstoffe CO, NOX, PM10 und<br />

SO2 mit den Messergebnissen der Luftmessstation des HLUG in Raunheim verglichen. Auf<br />

die Messwerte der Station Raunheim durfte zurückgegriffen werden, da es die einzige Luft-<br />

messstation in der Nähe des <strong>Frankfurt</strong>er <strong>Flughafen</strong>s ist, die nicht durch große Emittenten<br />

beeinflusst wird. Die Differenz zwischen der in Raunheim gemessenen Belastung und den<br />

für diesen Standort mit den Modellen LASAT und RCG ermittelten Konzentrationen wurde<br />

als zusätzliche Hintergrundbelastung angesetzt. Die Gesamthintergrundbelastung ergibt sich<br />

schließlich aus der Summe des Ferntransports und der zusätzlichen Hintergrundbelastung.<br />

Für die Stoffe NMVOC, Benzol, B(a)P und Ruß dagegen wurden an der Station Raunheim<br />

keine kontinuierlichen Messdaten erhoben, so dass unterschiedliche Verfahren zur Abschät-<br />

zung der Hintergrundbelastung gewählt wurden (vgl. insoweit die Ausführungen auf den Sei-<br />

ten 38 f. des Gutachtens G13.4).<br />

9.2 Bewertungsmaßstäbe<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat zur Bewertung der vorhabensbedingten Belastung durch<br />

Luftschadstoffe die Vorgaben der aufgrund des § 48 a Abs. 1 und 3 des Gesetzes zum

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