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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2217 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

wasserereignis zu verhindern und ein zügiges Abfließen des Wassers zu ermöglichen, er-<br />

folgt die Bepflanzung mit einem geringen Bestockungsgrad. Zum Zeitpunkt der Anpflanzung<br />

darf die Pflanzenzahl 4.400 Stück pro Hektar bei Auwald und 2.200 Stück pro Hektar bei<br />

Parkwald nicht überschreiten. Durch jährliche Durchforstung wird gewährleistet, dass im Lau-<br />

fe der Zeit eine Ausdünnung eintritt und die Bestockungsdichte im Endalter der gepflanzten<br />

Bäume eine Anzahl von 200 Stück pro Hektar (Auwald) bzw. 120 Stück pro Hektar (Park-<br />

wald) nicht überschreitet. Die Schaffung eines Querriegels wird dadurch vermieden, dass die<br />

Baumreihen abflussparallel, d. h. in Fließrichtung des Rheins, angeordnet werden. Dem für<br />

den Hochwasserrückhalt bzw. den Wasserabfluss besonders kritischen Entwicklungsstadium<br />

der Jungpflanzen wird dadurch begegnet, dass bei der Anpflanzung Großpflanzen mit einer<br />

Höhe von mindestens 2 m verwendet werden. Zudem ist durch regelmäßige Durchforstung<br />

und Astung sicherzustellen, dass der den Wasserabfluss störende Bewuchs in Bodennähe<br />

auf Dauer unterbleibt und die Baumstämme bis in eine Höhe von 1,50 m kein Astwerk auf-<br />

weisen. Auf eine Umzäunung der Anpflanzungen wird verzichtet. Auch die Aufteilung der<br />

Aufforstungsflächen in unterschiedliche Teilbereiche mit dazwischen liegenden Offenlandbio-<br />

topen, Schneisen und Waldwiesen verhindert, dass bei einem Hochwasserereignis ein<br />

nachteiliger Wassereinstau auftritt. Die Teilmaßnahme Nr. 6 der Ersatzaufforstung GG 7 (Er-<br />

haltung und Pflege der Hecken am und auf dem Sommerdeich) muss unterbleiben, da durch<br />

den Bewuchs die Standsicherheit der Deiche gefährdet wäre.<br />

Angesichts dieser Vielzahl an aufstaumindernden Maßnahmen konnte auf die Durchführung<br />

einer erneuten Berechnung der Auswirkungen der Ersatzaufforstungen auf die Wasserspie-<br />

gellage des Rheins verzichtet werden. Bereits für die ursprüngliche Planung der Vorhabens-<br />

trägerin ohne Berücksichtigung der fachbehördlichen Vorgaben hat die Untersuchung des<br />

beratenden Ingenieurs für Wasserwirtschaft und Wasserbau Dr.-Ing. Karl Ludwig in An-<br />

hang IV.7 zum Gutachten G1 (Umweltverträglichkeitsstudie und Landschaftspflegerischer<br />

Begleitplan; „Überprüfung der Auswirkungen von Ersatzaufforstungen auf die Wasserspie-<br />

gellagen des Rheins“) Wasserspiegelanhebungen von maximal 1 cm ausgewiesen, was ge-<br />

rade noch rechnerisch nachweisbar ist. Vor dem Hintergrund der der Vorhabensträgerin auf-<br />

erlegten Maßnahmen, die in der Summe eine deutliche Verminderung der errechneten Was-<br />

serspiegelerhöhungen bewirken, ist davon auszugehen, dass sich eine Wasserspiegelerhö-<br />

hung von allenfalls wenigen Millimetern mit den heute gängigen Rechenmodellen nicht mehr<br />

nachweisen lässt.<br />

Eine Zustimmung des Landes Rheinland-Pfalz nach § 4 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung<br />

zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz zur Regelung des<br />

Hochwasserschutzes am Oberrhein vom 28.02.1991 (StAnz. 17/1991, S. 1040) war für die

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