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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2213 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Eine wesentliche Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung durch die Ersatzaufforstun-<br />

gen ist in Anbetracht der geringen Größe der Aufforstungsfläche von 6,4 ha, die weniger als<br />

1 % der Fläche des Wasserschutzgebiets ausmacht, nicht zu erwarten. Auch ist kein An-<br />

haltspunkt dafür ersichtlich, dass die bei einer Aufforstung grundsätzlich bestehende Gefahr<br />

einer erhöhten Nitratauswaschung über das übliche Maß hinausgeht. Rein vorsorglich wird<br />

der Vorhabensträgerin aufgegeben, vor Beginn der Aufforstungsmaßnahmen den Stickstoff-<br />

gehalt des Bodens zu bestimmen. Sollte die Stickstoffanalyse wider Erwarten auf eine erhöh-<br />

te Auswaschung schließen lassen, weil Stickstoffgehalte ermittelt werden, die einen Wert<br />

von EUF-Norg = 2,5 mg/100 g Boden überschreiten, so sind Maßnahmen zur Stickstoffredu-<br />

zierung (wie z. B. eine Aushagerung der Flächen) durchzuführen.<br />

Der Verbotstatbestand des § 4 Nr. 16 der Wasserschutzgebietsverordnung ist somit nicht<br />

einschlägig; der Erteilung einer Ausnahme nach § 12 Abs. 1 der Verordnung bedurfte es<br />

nicht.<br />

Entgegen dem Vorbringen des Zweckverbandes Wasserversorgung Stadt und Kreis Offen-<br />

bach (ZWO) in seiner Stellungnahme vom 16.03.2007 ist mit der Ersatzaufforstung auch<br />

keine Beeinträchtigung der Grundwassergewinnung verbunden. Im Gegenteil: Das Regie-<br />

rungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, hat mit E-Mail<br />

vom 01.03.2007 darauf hingewiesen, dass aus Sicht des Grundwasserschutzes eine Auffors-<br />

tung von intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen, die regelmäßig gedüngt und auf<br />

denen Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, sehr zu begrüßen ist. Vor diesem Hinter-<br />

grund steht auch eine etwaige finanzielle Belastung infolge kostenintensiver Beweissiche-<br />

rungen, die dem ZWO von den Forstbehörden auferlegt werden, um die Unschädlichkeit der<br />

Grundwasserentnahme für die Waldbestände nachzuweisen, der Anerkennung der Ersatz-<br />

aufforstung nicht entgegen.<br />

12.8 Hochwasserschutz<br />

12.8.1 Inanspruchnahme des Überschwemmungsgebiets des <strong>Main</strong>s<br />

Das von den Flugbetriebsflächen abfließende Niederschlagswasser, das nicht behandlungs-<br />

bedürftig ist, weil der CSB-Wert 150 mg/l unterschreitet, und das in der Abwasserreinigungs-<br />

anlage gereinigte Abwasser soll über den Ableitungssammler zum <strong>Main</strong> befördert werden<br />

(vgl. dazu C III 12.2.2.1). Die Einleitung des Abwassers in den <strong>Main</strong> ist über ein Einleit- und<br />

Umlenkbauwerk, das aus zwei Rohren DN 1200 besteht, die in einem Abstand von 2,50 m<br />

voneinander angeordnet sind, bei Flusskilometer 17,833 vorgesehen.

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