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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2139 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

det, da insoweit flächendeckend über das gesamte Untersuchungsgebiet Emissionsquellen<br />

verteilt sind, die teilweise in geringer Höhe emittieren, so dass die Orographie von größerer<br />

Bedeutung für die Immissionsprognose ist.<br />

9.1.6.2 Oberflächenbeschaffenheit<br />

Die Oberflächenbeschaffenheit des Geländes wird durch die sog. Rauhigkeitslänge z0 be-<br />

schrieben. Eine große Bodenrauhigkeit führt in Bodennähe zu einer verstärkten Turbulenz<br />

und damit zu einer stärkeren Durchmischung und Verdünnung der Schadstoffe. In Anhang 3<br />

zur TA Luft werden unter Nr. 5 aus verschiedenen Landnutzungsklassen Werte für die mittle-<br />

re Rauhigkeitslänge abgeleitet. So wird für Flughäfen von einer mittleren Rauhigkeitslänge<br />

von z0 = 0,10 m ausgegangen, für Wald- bzw. Strauchübergangsstadien wird eine Rauhig-<br />

keitslänge von z0 = 0,50 m und für Wald- bzw. Stadtgebiete von z0 = 1,00 bis 2,00 m ange-<br />

nommen. Daher wurde für die Ausbreitungsrechnungen in G13.1 und G13.2 eine mittlere<br />

Rauhigkeitslänge von z0 = 0,30 m gewählt, was dem Mittel zwischen der für das <strong>Flughafen</strong>-<br />

gelände und der für die sich unmittelbar an den <strong>Flughafen</strong> anschließenden Übergangssta-<br />

dien an Wald bzw. Sträuchern angesetzten Bodenrauhigkeit entspricht. Für die Immissions-<br />

prognose in G13.3 dagegen hat die Vorhabensträgerin aufgrund des größeren Anteils von<br />

Waldflächen im Umland einen Wert von z0 = 0,70 m angenommen.<br />

9.1.7 Bestimmung der NO2-Konzentration<br />

Stickoxide werden zu einem weit überwiegenden Teil, d. h. zu über 95 %, als Stickstoffmo-<br />

noxid (NO) und nur zu einem geringen Teil von bis zu 5 % als Stickstoffdioxid (NO2) emittiert.<br />

Allerdings wird bereits in Quellnähe in den ersten Minuten nach der Emission das ursprüng-<br />

lich emittierte NO in NO2 umgewandelt.<br />

9.1.7.1 Bestimmung der NO2-Jahresmittelwerte<br />

Nach Überzeugung der Planfeststellungsbehörde hat die Vorhabensträgerin zu Recht auf die<br />

so genannte „Romberg-Formel“ zurückgegriffen, um die Jahresmittelwerte für NO2 aus den<br />

NOX-Jahresmittelwerten abzuleiten. Die von Einwenderseite erhobene Kritik an der Geeig-<br />

netheit der Formel nach Romberg et al. ist zurückzuweisen. Das HLUG hat mit Stellungnah-<br />

me vom 14.12.2006 bestätigt, dass sich die „Romberg-Formel“ zur Bestimmung von NO2-<br />

Jahresmittelwerten aus NOX-Jahresmittelwerten eignet und derzeit andere geeignete Verfah-<br />

ren nicht zur Verfügung stehen.<br />

9.1.7.2 Bestimmung der Überschreitungshäufigkeit der NO2-Stundenmittelwerte<br />

Auch gegen die Verwendung der Formel zur Bestimmung der Überschreitungshäufigkeit der<br />

NO2-Stundenmittelwerte ist nichts einzuwenden. Die Formel erlaubt den Schluss von den

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