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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2208 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

die im Bereich sowohl der Baugruben als auch der Versickerungsfläche aufgefunden wur-<br />

den, der Erteilung der Erlaubnis nicht entgegen. Denn die Versickerung ist nur dann erlaubt,<br />

wenn für Nitrat ein Wert von 20 mg/l unterschritten wird. Grundwassernutzungen im Abstrom<br />

der Versickerungsanlage Nordwest befinden sich nicht. Da die Grundwasserströmung zum<br />

<strong>Main</strong> gerichtet ist, ist ein Zufluss des versickerten Bauwassers zur 2,5 km westlich gelege-<br />

nen Wassergewinnungsanlage „Mönchhofbrunnen“ der InfraServ GmbH & Co. Höchst KG<br />

auszuschließen.<br />

12.6.2.2 Versickerungsanlagen West 1 und West 2<br />

Die Versickerungsanlagen West 1 und West 2 sind für die Verbringung des Bauwassers aus<br />

den Baugruben für den Tunnel unter der Startbahn West, für die Querung das Ableitungs-<br />

sammlers mit der Startbahn West, für das Regenrückhaltebecken K und das RW-<br />

Sammlersystem RHB K vorgesehen. Angesichts der großen Wassermengen, die insbeson-<br />

dere beim Bau des Tunnels unter der Startbahn West zu erwarten sind, sollen die Versicke-<br />

rungsflächen zur Vermeidung einer hydraulischen Belastung alternierend betrieben werden.<br />

Die Versickerungsanlage West 1 befindet sich am südlichen Ende des Tunnels unter der<br />

Rollwegbrücke West; die Versickerungsanlage West 2 liegt etwa 400 m südlich in unmittel-<br />

barer Verlängerung der Start- und Landebahn Nord. Ein Überstau der Becken ist nicht zu<br />

befürchten. Grundsätzlich ist bereits die Versickerungsfläche West 1 mit einer Versicke-<br />

rungskapazität von insgesamt Q = 740 m³/h ausreichend dimensioniert, um auch Wasser-<br />

spitzen von Q = 120 m³/h (drittes Baujahr, erstes Quartal; vgl. Anlage 15 zu Planteil B5) in<br />

den Untergrund abgeben zu können. Gleiches gilt auch für die Versickerungsanlage West 2<br />

(maximale Versickerungskapazität von Q = 420 m³/h). Jedenfalls kann bei etwaigen Kapazi-<br />

tätsengpässen überschüssiges Grundwasser auf beiden Flächen versickert werden. Die Ein-<br />

leitung des Lenz- und Restleckagewassers aus den Baugruben für den Tunnel unter der<br />

Startbahn West, für die Querung des Ableitungssammlers mit der Startbahn West, für das<br />

Regenrückhaltebecken K und für das RW-Sammlersystem RHB K über die Versickerungsan-<br />

lagen West 1 und West 2 in das Grundwasser konnte erlaubt werden. Nachteilige Auswir-<br />

kungen auf die Qualität des Grundwassers sind nicht zu besorgen, zumal die Nebenbestim-<br />

mung Nr. 7 unter A VIII 1.18 vorschreibt, dass das geförderte Bauwasser nur dann reinfiltriert<br />

werden darf, wenn die Geringfügigkeitsschwellenwerte in der Tabelle in Nebenbestimmung<br />

Nr. 5 unter A VIII 1.17 unterschritten sind. Eine Gefährdung der abstromig gelegen Wasser-<br />

gewinnungsanlagen der InfraServ GmbH & Co. Höchst KG durch die temporäre Inanspruch-<br />

nahme der Versickerungsflächen West 1 und West 2 ist schon angesichts der Grundwasser-<br />

fließzeiten von den Versickerungsanlagen bis zu den Brunnen von etwa sieben (West 1)<br />

bzw. zwölf bis fünfzehn Jahren (West 2) auszuschließen.

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