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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2207 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Baugrube des Zielschachtes des Tunnels für die Gepäckbeförderung während der Bauzeit<br />

anfallenden Grundwassers in die Niederschlagswasserkanalisation geplant.<br />

Vor der Verbringung des geförderten Bauwassers sind als Reinigungsstufen grundsätzlich<br />

ein Leichtstoffabscheider, eine Neutralisationsstufe und rückspülbare Kiesschnellfilter vorge-<br />

sehen. Im Leichtstoffabscheider sollen mittels einer Tauchwand eventuell auftretende Leicht-<br />

flüssigkeiten zurückgehalten werden. Die Neutralisationsstufe dient der Verringerung des ph-<br />

Wertes des Grundwassers auf 6,5 bis 9, um einer Übersäuerung des Wassers vorzubeugen.<br />

Die geplanten Kies-/Sandfilter haben ebenfalls eine Rückhaltefunktion: Sie sollen die aus<br />

den Baugruben stammenden, auch im Leichtstoffabscheider nicht zurückgehaltenen<br />

Schwebstoffe sowie die bei der Neutralisation möglicherweise entstehenden Flocken abfan-<br />

gen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der in Nebenbestimmung Nr. 6 unter A VIII 1.18<br />

angeordneten Grundwasseranalysen ist das Konzept zur Aufbereitung des bauzeitlichen<br />

Grundwassers zu konkretisieren und mit dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung<br />

Arbeitsschutz und Umwelt <strong>Frankfurt</strong>, abzustimmen. Abhängig von der Beschaffenheit des<br />

geförderten Grundwassers wird dann über das Erfordernis zusätzlicher Behandlungsschritte<br />

(wie Denitrifikation, Ionenaustausch oder Aktivkohlefiltration) entschieden.<br />

12.6.2.1 Versickerungsanlage Nordwest<br />

Die Versickerungsanlage Nordwest 800 m östlich des geplanten Tunnels unter der Lande-<br />

bahn Nordwest dient der Versickerung des in den Baugruben für den Tunnel unter der Lan-<br />

debahn Nordwest und für das Zulaufpumpwerk RW.PW 1 während der Bauzeit anfallenden<br />

Lenz- und Restleckagewassers. Die Becken der Versickerungsanlage sind ausreichend be-<br />

messen: Die maximale Versickerungskapazität der Anlage beträgt insgesamt Q = 360 m³/h.<br />

Dies reicht aus, um die von der Vorhabensträgerin ermittelten Wassermengen selbst in Spit-<br />

zenzeiten (Q = 147 m³/h im ersten Quartal des zweiten Baujahrs, vgl. Anlage 14 zu Planteil<br />

B5, Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung währen der Bauzeit) ohne Ü-<br />

berstau zu entsorgen. Die Erlaubnis zur Einleitung des bauzeitlich geförderten Grundwas-<br />

sers aus den Baugruben für den Tunnel unter der Landebahn Nordwest sowie das Zulauf-<br />

pumpwerk RW.PW 1 in das Grundwasser konnte erteilt werden. Die Gefahr einer Beein-<br />

trächtigung des Grundwassers durch die Reinfiltration besteht nicht, § 34 Abs. 1 WHG. Die<br />

Versickerung erfolgt nur, wenn die Geringfügigkeitsschwellenwerte für die untersuchten Pa-<br />

rameter eingehalten werden (vgl. Nebenbestimmung Nr. 7 unter A VIII 1.18). Bei der Festle-<br />

gung der Geringfügigkeitsschwellenwerte stützt sich die Planfeststellungsbehörde im Einver-<br />

nehmen mit dem Regierungspräsidium Darmstadt auf die Verwaltungsvorschrift zur Erfas-<br />

sung, Bewertung und Sanierung von Grundwasserverunreinigungen (GWS-VwV) vom<br />

30.10.2005 (StAnz. 45/2005 S. 4243). Insbesondere stehen die erhöhten Nitratbelastungen,

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