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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2206 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

tracht der großen Entfernung auszuschließen. Die beantragten Erlaubnisse konnten daher<br />

ausgesprochen werden.<br />

12.6.1.4 Tunnel für das Passagiertransfersystem<br />

Auch der Tunnel für das Passagiertransfersystem soll unter Verwendung temporärer<br />

Spundwände errichtet werden, die mit ihrer Unterkante, die bei 85,00 m NN liegt, maximal<br />

13,20 m in den zugrunde gelegten Höchstgrundwasserstand von 98,30 m NN eintauchen.<br />

Die Herstellung der Baugruben für die grundwasserberührten Abschnitte der Strecke und für<br />

die Station des Passagiertransfersystems unterhalb des Terminals 3 hat den Anfall von ins-<br />

gesamt 696.300 m³ bauzeitliches Grundwasser zur Folge. Die vorgeschriebene grundwas-<br />

serschonende Bauweise und die Reinfiltration des abgepumpten Grundwassers (s. u.) lässt<br />

jedoch erhebliche Veränderungen des Grundwasserspiegels nicht zu. Auch eine Kontamina-<br />

tion des in die Baugrube infiltrierenden Grundwassers aufgrund des Kerosinschadens GFA-<br />

G 02 ist nicht zu befürchten, da der Grundwasserschaden von der Tunneltrasse des Passa-<br />

giertransfersystems mindestens 170 m entfernt im Abstrom der Baugruben liegt. Im Mittel<br />

beträgt die Entfernung zum Tunnel sogar 480 m. Die Erlaubnisse für die Benutzungstatbe-<br />

stände waren daher – wie unter A VIII 1.17 verfügt – zu erteilen.<br />

12.6.1.5 Entwässerungsbauwerke<br />

Vor dem Hintergrund der grundwasserschonenden Bauweise, die bei der Herstellung der<br />

Baugruben für die Regenrückhaltebecken, den Ableitungssammler und die Kanalisation im<br />

Übrigen eingesetzt wird, ist mit erheblichen Absenkungen des Grundwasserspiegels durch<br />

die Förderung des bauzeitlichen Grundwassers nicht zu rechnen.<br />

12.6.2 Verbringung des bauzeitlich geförderten Grundwassers<br />

Es ist vorgesehen, das bauzeitlich geförderte Lenz- und Restleckagewasser nach einer ent-<br />

sprechenden Reinigung überwiegend über drei eigens dafür errichtete temporäre Versicke-<br />

rungsanlagen (Nordwest, West 2, T 3) möglichst ortsnah dem Grundwasserleiter wieder zu-<br />

zuführen. Zwei weitere Versickerungsflächen (West 1 und N) sind bereits vorhanden. Die<br />

Versickerung soll ausschließlich über die reinigende Bodenpassage erfolgen. Als Notüber-<br />

lauf für den Fall, dass eine geplante Versickerungsanlage nicht genutzt werden kann oder<br />

hydraulisch überlastet ist (z. B. durch Zufrieren bei extremer lang andauernder Kälte), soll<br />

das bauzeitliche Grundwasser über den Ableitungssammler in den <strong>Main</strong> befördert werden.<br />

Das Grundwasser, das bei der Errichtung des unmittelbar am <strong>Main</strong> geplanten Einleit- und<br />

Umlenkbauwerks des Ableitungssammlers anfällt, soll ebenfalls in den <strong>Main</strong> eingeleitet wer-<br />

den. In Ermangelung einer ortsnahen Versickerungsmöglichkeit ist die Einleitung des in der

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