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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2205 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

gerin mit Nebenbestimmung Nr. 1 unter A VIII 1.17 auferlegt wird, ist von einer bedeutenden<br />

Grundwasserabsenkung infolge des Zutritts von Lenz- und Restleckagewasser in den Bau-<br />

gruben nicht auszugehen. Eine aktive Grundwasserabsenkung wird nicht betrieben; eine<br />

großräumige Beeinflussung des Grundwasserstandes durch die bauzeitliche Grundwasser-<br />

entnahme steht nicht zu befürchten, zumal das geförderte Bauwasser ortsnah wiederversi-<br />

ckert wird (s. u.). Jedenfalls werden die Grundwasserstände nach Maßgabe der Nebenbe-<br />

stimmung Nr. 4 unter A VIII 1.17 während der Grundwasserhaltung überwacht. Auch die Ge-<br />

fahr des Aufschlusses von Grundwasserschadensfällen und Altlasten durch die Entnahme<br />

des bauzeitlichen Grundwassers bei der Herstellung der Baugruben für die Errichtung der<br />

Landebahn Nordwest besteht nicht. Die im Bereich der Landebahn Nordwest festgestellten<br />

erhöhten LCKW-Werte befinden sich in über 750 m Entfernung zur Tunnelachse. Aufgrund<br />

der Fließrichtung und der Fließgeschwindigkeit des Grundwassers ist eine Verschleppung<br />

des LCKW-Schadens in den Bereich des Tunnels auszuschließen. Die Erlaubnisse zur För-<br />

derung des in die Baugruben infiltrierenden Bauwassers sowie zum Aufstauen, Absenken<br />

und Umleiten des Grundwassers durch das Einbinden der Spundwände waren daher zu er-<br />

teilen, zumal die Grundwasserrelevanz der Maßnahme auf die Bauzeit beschränkt, also nicht<br />

von Dauer ist.<br />

12.6.1.3 Tunnel für die Gepäckförderanlage<br />

Die Start- und Zielschächte sowie der Anschlusstunnel für die Gepäckbeförderung binden<br />

mit den für die Bauzeit vorgesehenen Spundwänden, deren Unterkante bei 85,00 m NN liegt,<br />

bis 10,30 m in den bauzeitlichen Grundwasserstand von 97,60 m NN ein. Die bei der Her-<br />

stellung der Baugruben insgesamt anfallende Wassermenge beträgt 216.450 m³. Allerdings<br />

wird durch die Verwendung der grundwasserschonenden Bauweise und durch die dezentrale<br />

Wiederversickerung vor Ort (s. u.) verhindert, dass der Grundwasserspiegel durch das Ab-<br />

pumpen von Lenz- und Restleckagewasser erheblich beeinflusst wird. Die Gefahr der Ver-<br />

schleppung des Kerosinschadens GFA-G 02 zur Baustelle des Anschlusstunnels und des<br />

Startschachtes der Gepäckförderanlage ist aufgrund seiner relativ großen Entfernung, der<br />

der Vorhabensträgerin auferlegten grundwasserschonenden Bauweise und der Lage des<br />

Kerosinschadens im Abstrom der Baumaßnahmen gering. Dass der Zielschacht in einem<br />

Bereich mit leicht erhöhter Nitratbelastung errichtet wird, schadet schon deshalb nicht, weil<br />

das in den Baugruben anfallende Grundwasser in die Niederschlagskanalisation eingeleitet<br />

wird (s. u.) Sowohl quantitative als auch qualitative Auswirkungen der Grundwasserbenut-<br />

zungen auf die Wassergewinnungsanlagen im <strong>Frankfurt</strong>er Stadtwald, in deren Einzugsgebiet<br />

sowohl der Anschlusstunnel als auch der Start- und Zielschacht liegen, sind schon in Anbe-

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