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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2204 -<br />

12.6 Grundwasserhaltung während der Bauzeit<br />

12.6.1 Förderung des bauzeitlich anfallenden Grundwassers<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Bei der Errichtung der Anlagen, die in das Grundwasser einbinden, fällt in den Baugruben<br />

Lenz- und Restleckagewasser an. Lenzwasser bildet sich beim erstmaligen Leerpumpen der<br />

Baugruben; Restleckagewasser infiltriert aufgrund des die Bauwerke umgebenden höheren<br />

Grundwasserstandes durch die Baugrubenwände und die Baugrubensohlen in die offenen<br />

gelenzten Baugruben. Die Vorhabensträgerin plant, das bauzeitlich anfallende Lenz- und<br />

Restleckagewasser aus den Baugruben abzupumpen.<br />

12.6.1.1 Tunnel unter der Startbahn West<br />

Bei der Errichtung des Betriebsstraßentunnels unter der Startbahn West einschließlich der<br />

dazugehörigen Rampen fällt unter Annahme des maximal zu erwartenden bauzeitlichen<br />

Grundwasserstandes von April 2001 in den Baugruben Lenz- und Restleckagewasser in<br />

einer Gesamtmenge von 647.000 m³ an. Das Zutagefördern des bauzeitlichen Grundwas-<br />

sers konnte erlaubt werden. Die Gefahr einer Beeinträchtigung des Wasserhaushalts besteht<br />

nach Maßgabe der aufgenommenen Nebenbestimmungen nicht, § 6 Abs. 1 WHG. Eine Mo-<br />

bilisierung von Schadstoffen durch die Grundwasserförderung ist nicht zu erwarten, da im<br />

Umfeld der Baumaßnahme Grundwasserverunreinigungen nicht bekannt sind. Die durch den<br />

Anfall von Lenz- und Restleckagewasser in den Baugruben ausgelöste Absenkung des<br />

Grundwasserspiegels von rund 0,5 m bis zu einer Entfernung von 300 m liegt im Bereich der<br />

jahreszeitlichen Schwankungen. Eine erhebliche Beeinflussung der Grundwasserstände<br />

durch die Entnahme ist somit nicht zu befürchten. Ein Grundwasserdefizit ist schon deswe-<br />

gen auszuschließen, weil die geförderten Wassermengen über nahe gelegene Versicke-<br />

rungsbecken dem Grundwasserleiter wieder zugeführt werden (s. u.), dem Aquifer also nicht<br />

auf Dauer verloren gehen. Rein vorsorglich wird mit der Nebenbestimmung Nr. 4 unter A VIII<br />

1.17 vorgeschrieben, ab drei Monate vor Beginn und bis eine Woche nach Beendigung der<br />

Grundwasserhaltung die Grundwasserstände an fachbehördlich festgelegten Messstellen zu<br />

überwachen.<br />

12.6.1.2 Tunnel unter der Landebahn Nordwest<br />

Für den Bau des Tunnels unter der Landebahn Nordwest ist der Einsatz temporärer Spund-<br />

wände vorgesehen, die während der Bauphase mit ihrer Unterkante (79,60 m NN) über das<br />

eigentliche Bauwerk hinaus bis zu 12 m in den bauzeitlichen Grundwasserstand von Ap-<br />

ril 2001 (91,60 m NN) einbinden. Nach Beendigung der Grundwasserhaltung werden die<br />

Spundwände wieder entfernt. In den Baugruben fällt insgesamt 334.000 m³ bauzeitliches<br />

Grundwasser an. Angesichts der grundwasserschonenden Bauweise, die der Vorhabensträ-

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