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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2201 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

sämtlicher grundwasserrelevanter Anlagen hinreichend gewährleistet ist. Denn die Rest-<br />

durchtrittsflächen des Grundwassers unterhalb der Bauwerke betragen mit Ausnahme der<br />

Regenrückhaltebecken G und K mindestens 43 % der ursprünglichen Strömungsflächen im<br />

Grundwasserleiter. Dies übersteigt einen Restquerschnitt von 20-30 %, der für die Durch-<br />

strömung als ausreichend erachtet wird, deutlich. Aufgrund der hohen Restmächtigkeit des<br />

Aquifers und der geometrischen Lage der betreffenden Bauwerke im Gelände war die<br />

Grundwassernutzung aus Sicht der Planfeststellungsbehörde zu erlauben.<br />

Die Erlaubnis konnte befristet werden, §§ 7 Abs. 1 S. 1 WHG, 71 Abs. 2 S. 2 HWG. Die<br />

grundsätzliche Widerruflichkeit der Erlaubnis bleibt davon unberührt.<br />

12.5.1 Tunnel unter der Landebahn Nordwest<br />

Zur Unterführung der Okrifteler Straße unter der geplanten Landebahn Nordwest ist die Er-<br />

richtung eines Tunnelbauwerks auf einer Länge von 580 m vorgesehen. An beiden Tunnel-<br />

enden schließen sich Rampen mit einer Länge von etwa 215 m nach Norden und 245 m<br />

nach Süden an. Bei einem theoretischen Grundwasserstand von 91,60 m NN und einer Un-<br />

terkante der eingebrachten Unterwasserbetonsohle bei maximal 84,50 m NN bindet der<br />

Tunnel bis zu 7,10 m in das Grundwasser ein. Das Strömungsmodell hat bei Annahme die-<br />

ses sehr hohen Grundwasserniveaus für die Ostflanke des die Landebahn Nordwest que-<br />

renden Tunnels, d. h. im südöstlichen Grundwasserzustrom, einen Grundwasseranstieg von<br />

bis zu 0,3 m und für die Westflanke, d. h. im nordwestlichen Abstrom, eine Absenkung von<br />

bis zu 0,5 m mit einer Reichweite von maximal 600 m ermittelt. Bei niedrigeren Grundwas-<br />

serständen gehen die hydraulischen Auswirkungen aufgrund der geringeren Einschnürung<br />

der gesättigten Mächtigkeit des Grundwasserleiters zurück. Jedenfalls sind angesichts der<br />

hohen Restmächtigkeit des Aquifers von rund 88 % erhebliche quantitative Auswirkungen<br />

durch das Eintauchen des Tunnelbauwerks auf die Grundwasserverhältnisse nicht zu erwar-<br />

ten. Die Verschiebung der Grundwasserfließrichtung von Nordwest nach Nord ist gering,<br />

zumal der geplante Tunnelbau weitgehend parallel zur Grundwasserströmungsrichtung ver-<br />

läuft.<br />

12.5.2 Tunnel unter der Startbahn West<br />

Die Vorhabensträgerin plant die Errichtung eines 550 m langen Betriebsstraßentunnels mit<br />

Trögen auf der West- bzw. Ostseite von jeweils 230 bzw. 220 m, der nördlich in rund 50 m<br />

Abstand parallel zum bestehenden Okrifteler Straßentunnel unter der Startbahn West verlau-<br />

fen soll. Bei Annahme eines Grundwasserstandes von 96 m NN und einer maximalen Unter-<br />

kante der dauerhaft im Grundwasser verbleibenden wasserundurchlässigen 1,2 m starken<br />

Schlitzwand bei 75,70 m NN liegt die Einbindetiefe des Tunnelbauwerks in das Grundwasser

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