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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2197 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Das Fäkalabwasser aus den Flugzeugtoiletten wird auch nach dem <strong>Flughafen</strong>ausbau durch<br />

spezielle Fahrzeuge aus den Abwassertanks der Flugzeuge abgepumpt und auf dem nördli-<br />

chen <strong>Flughafen</strong>gelände in die Fäkaliensammelstation im Vorfeldgebäude V5a (Gebäude<br />

394) verbracht. Die Anlage ist an das östliche Schmutzwassernetz des Nordbereiches ange-<br />

bunden und entwässert somit in die Kläranlage Niederrad. Die im nordöstlichen Bereich des<br />

Vorfeldes zum Terminal 3 geplante Fäkalienentsorgungsstation soll der Sammlung von Fä-<br />

kalabwasser aus den im südlichen <strong>Flughafen</strong>gelände abzufertigenden Flugzeugen dienen.<br />

Von dort aus soll das Fäkalabwasser über die Schmutzwasserkanalisation der geplanten<br />

Abwasserreinigungsanlage zugeführt werden. Da sowohl in der Kläranlage Niederrad als<br />

auch in der neuen Abwasserreinigungsanlage der Vorhabensträgerin eine thermische Ver-<br />

wertung des Klärschlamms erfolgt, ist sichergestellt, dass etwaige dioxinhaltige Desinfekti-<br />

onsmittel, die zumindest in der Vergangenheit von einzelnen Fluggesellschaften verwendet<br />

wurden, einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.<br />

Das bei der Flugzeugaußenreinigung auf der DLH-Basis im Nordbereich des <strong>Flughafen</strong>s<br />

anfallende Waschwasser soll wie bisher auch zukünftig in einem separaten Leitungssystem<br />

gefasst und in einem Demulgator aufbereitet werden, bevor es in das Schmutzwasserkanal-<br />

netz eingeleitet wird. Im südlichen <strong>Flughafen</strong>gelände ist dagegen wie in der Vergangenheit<br />

vorgesehen, das Waschwasser aus der Flugzeugreinigung in Tankanlagen zu sammeln und<br />

per Lkw einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Das Regierungspräsidium Darm-<br />

stadt hat in seiner Stellungnahme vom 27.03.2007 darauf hingewiesen, dass die wasser-<br />

rechtlichen Anforderungen insbesondere der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit<br />

wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung - VAwS) bei der<br />

Entsorgung des Flugzeugwaschwassers einzuhalten sind. Sollte die Lagerung des Wasch-<br />

wassers den Tatbestand des § 19 h WHG verwirklichen, so ist beim Regierungspräsidium<br />

Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt <strong>Frankfurt</strong>, eine Eignungsfeststellung zu be-<br />

antragen. Liegen dagegen die Voraussetzungen des § 13 VAwS vor, so sind die zugehöri-<br />

gen Zulaufkanäle und Lagertanks gemäß § 47 HWG anzuzeigen.<br />

12.4 Errichtung der Abwasserreinigungsanlage<br />

Derzeit wird das häusliche Schmutzwasser der CargoCity Süd und das behandlungsbedürf-<br />

tige Niederschlagswasser der Flugbetriebsflächen auf dem südlichen <strong>Flughafen</strong>gelände in<br />

der bestehenden Abwasserreinigungsanlage im Südosten des <strong>Flughafen</strong>s (Gebäude 583)<br />

behandelt. Da diese Kläranlage auch nach umfangreichen Um- und <strong>Ausbau</strong>maßnahmen nur<br />

eine maximale Kapazität von 15 l/s erreichen könnte, soll die Einrichtung zurückgebaut und<br />

auf demselben Gelände eine neue Anlage errichtet werden. Bei der Abwasserbehandlung<br />

auf dem <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong> ist zwischen Sommer- und Winterbetrieb zu unterschei-

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