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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2194 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Verordnung ist nicht berührt, da das Niederschlagswasser über eine mindestens 30 cm<br />

mächtige belebte Bodenschicht geführt wird, bevor es zur Versickerung gelangt.<br />

Die Versickerungsmulden sind ordnungsgemäß bemessen nach Arbeitsblatt DWA-A 138<br />

bzw. Merkblatt ATV-DVWK-M 153 („Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwas-<br />

ser“), herausgegeben von der GFA-Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e. V.<br />

Dies hat auch das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt<br />

<strong>Frankfurt</strong>, mit Stellungnahme vom 27.03.2007 bestätigt.<br />

Die Vorhabensträgerin plant im Übrigen, das auf der Kreisstraße K 152/K 823, auf der Be-<br />

triebs- und der Vorfeldstraße im Bereich der Rollbrücke West sowie das auf der westlichen<br />

Rampe des Tunnels unter der Startbahn West anfallende Niederschlagswasser über das<br />

bestehende Regenrückhaltebecken 13 und über die vorhandene Einleitstelle bei Fluss-km<br />

18 + 046,6 in den <strong>Main</strong> einzuleiten (vgl. zum Einzugsgebiet Plan B3.3-2b).<br />

Die mit Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 25.09.1987 erteilte Erlaubnis<br />

zur Einleitung von Niederschlagswasser in den <strong>Main</strong> konnte um das Einzugsgebiet des Re-<br />

genrückhaltebeckens 13 ergänzt werden. Eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemein-<br />

heit ist durch den Anschluss der zusätzlichen Flächen an das Regenrückhaltebecken 13<br />

bzw. an den <strong>Main</strong> nicht zu erwarten, § 6 Abs. 1 WHG. Die Gewässerqualität des Vorfluters<br />

wird durch die Einleitung des Niederschlagswassers nicht nachteilig beeinflusst. Bei den zu<br />

entwässernden Flächen handelt es sich um Straßen, auf denen weder Flugzeug- noch Flä-<br />

chenenteisungsmittel aufgebracht werden. Zudem soll das Niederschlagswasser wie bisher<br />

auch in der Zukunft über eine Leichtstoffabscheideanlage geführt werden, bevor es in den<br />

<strong>Main</strong> eingeleitet wird.<br />

Auch quantitative Auswirkungen der Benutzung sind nicht zu befürchten; die hydraulische<br />

Leistungsfähigkeit des <strong>Main</strong>s wird nicht berührt. Vielmehr verringert sich die Einleitmenge im<br />

Vergleich zur Ist-Situation: Im Planungsfall soll das Einzugsgebiet des Regenrückhaltebe-<br />

ckens 30/31, das bislang über das Regenrückhaltebecken 13 in den <strong>Main</strong> entleert wird, über<br />

die Versickerungsanlage N im Südbereich des <strong>Flughafen</strong>s entwässern (vgl. C III 12.2.2.2.3).<br />

Darüber hinaus ist geplant, das Niederschlagswasser von den Vorfeldflächen im Bereich der<br />

Deicing Pads West künftig nicht mehr in das Regenrückhaltebecken 13 einzuleiten, sondern<br />

je nach Verschmutzungsgrad über die neue Einleitstelle bei Fluss-km 17,833 dem <strong>Main</strong> oder<br />

der Abwasserreinigungsanlage zuzuführen (vgl. C III 12.2.2.1).

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