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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2193 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

strecke des eingeleiteten Niederschlagswassers ist mit 1,23 m ausreichend (vgl. Arbeitsblatt<br />

DWA-A 138). Auch der Durchlässigkeitsbeiwert von kf = 1 x 10 -3 bis 2 x 10 -4 m/s gewährleis-<br />

tet eine ausreichende Aufenthaltszeit des abfließenden Niederschlagswassers in der beleb-<br />

ten Bodenzone und damit eine genügende Reinigung durch chemische und biologische Vor-<br />

gänge, bevor das Grundwasser erreicht wird.<br />

Der fachbehördlich geforderte Nachweis der Oberflächenbeschickung für das Absetzbecken<br />

der Versickerungsanlage M nach Tabelle 4c des Merkblattes ATV-DVWK-M 153 wurde e-<br />

benfalls mit E-Mail vom 24.04.2007 erbracht.<br />

12.2.4 Entsorgung des Niederschlagswassers im Bereich sonstiger Straßen<br />

(Okrifteler Straße, Ellis Road, Zu- bzw. Abfahrt zum bzw. vom Terminal 3,<br />

Betriebsstraßen, Forst- und Waldwege)<br />

Es ist beabsichtigt, das Niederschlagswasser, das von den vom planfestgestellten Vorhaben<br />

betroffenen Teilen der Okrifteler Straße, der Ellis Road, der Zu- bzw. Abfahrt zum bzw. vom<br />

Terminal 3, der Betriebsstraßen sowie der Forst- und Waldwege abfließt, über seitliche Ver-<br />

sickerungsmulden dem Grundwasser zuzuführen. Der von der Vorhabensträgerin unter I.4.8<br />

auf Seite 35 des Antragsteils A1 - Anträge - gestellte Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur<br />

Versickerung des auf den sonstigen Straßen anfallenden Niederschlagswassers konnte im<br />

Einvernehmen mit dem Regierungspräsidium Darmstadt positiv beschieden werden. Es ist<br />

nicht zu besorgen, dass das Grundwasser durch die Entwässerung dieser Straßenabschnitte<br />

in seiner Qualität beeinträchtigt wird, § 34 Abs. 1 WHG. Den qualitativen Anforderungen, die<br />

das Arbeitsblatt DWA-A 138 („Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von<br />

Niederschlagswasser“), herausgegeben von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirt-<br />

schaft, Abwasser und Abfall e. V., an eine fachgerechte Versickerung stellt, wurde entspro-<br />

chen. Insbesondere ist aufgrund der unter A VIII 1.12 festgeschriebenen Nebenbestimmun-<br />

gen von einer ausreichenden Leistungsfähigkeit des Sickerraumes hinsichtlich des Stoff-<br />

rückhaltes auszugehen. Danach muss die Oberbodenschicht im Versickerungsbereich min-<br />

destens 30 cm betragen. Damit ist die Mindestdicke von 10 cm, die das einschlägige Ar-<br />

beitsblatt DWA-A 138 vorsieht, deutlich überschritten. Zudem wurde der Vorhabensträgerin<br />

auferlegt, das Stoffbindungsvermögen des Oberbodens durch die Zugabe von geeignetem<br />

Bodenmaterial zu verbessern.<br />

Die Lage eines Teils der geplanten Versickerungsmulden in der Schutzzone III B des mit<br />

Verordnung vom 17.11.1997 festgesetzten Wasserschutzgebiets für die Trinkwassergewin-<br />

nungsanlagen im <strong>Frankfurt</strong>er Stadtwald (vgl. StAnz. 18/1998 S. 1246) hindert die Planfest-<br />

stellung bzw. die Erteilung der Erlaubnis nicht. Das Verbot des § 4 Nr. 1 der vorbezeichneten

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