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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2191 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Sammler westlich der Autobahnquerung enden und der Anschluss zum Kanal, der die A 5<br />

quert, als Trennbauwerk ausgestaltet werden: Zunächst fließt das gesamte anfallende Nie-<br />

derschlagswasser in die neue Versickerungsanlage L, die auf einer Dreiecksfläche zwischen<br />

der A 5 und der westlichen Ausfahrrampe zur AS Zeppelinheim verortet ist. Durch eine Dros-<br />

sel wird der Zufluss auf eine Wassermenge von 103 l/s beschränkt, die – nach dem Bemes-<br />

sungsregen – dem zusätzlichen Einzugsgebiet der Fahrstreifenerweiterung zuzurechnen ist.<br />

Die darüber hinausgehende Wassermenge soll wie bisher in die vorhandene Versickerungs-<br />

anlage innerhalb der Anschlussstelle Zeppelinheim geleitet werden.<br />

Dem Antrag der Vorhabensträgerin konnte stattgegeben werden. Die Erlaubnis zur Einlei-<br />

tung des Niederschlagswassers aus dem Abschnitt zwischen dem <strong>Frankfurt</strong>er Kreuz und der<br />

Anschlussstelle Zeppelinheim über die Versickerungsanlage L in das Grundwasser war im<br />

Einvernehmen mit dem Regierungspräsidium Darmstadt auszusprechen. Dem Schutz des<br />

Grundwassers ist vor dem Hintergrund der aufgenommenen Nebenbestimmungen hinrei-<br />

chend Rechnung getragen. Eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers oder eine<br />

sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften durch die Versickerung steht nicht zu<br />

befürchten, § 34 Abs. 1 WHG. Die qualitativen Anforderungen, die das Arbeitsblatt DWA-<br />

A 138 („Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“)<br />

an eine fachgerechte Versickerung stellt, sind erfüllt. Die Durchlässigkeit und Mächtigkeit des<br />

entwässerungstechnisch relevanten Sickerraumes am Standort der geplanten Versicke-<br />

rungsanlage L lassen aus Sicht der Planfeststellungsbehörde eine Einleitung des Nieder-<br />

schlagswassers in das Grundwasser zu. Eine ausreichende Sickerstrecke für die eingeleite-<br />

ten Niederschlagsabflüsse ist gewährleistet. Angesichts einer Beckensohle der Versicke-<br />

rungsanlage bei 105,4 m NN und einem maximalen Grundwasserspiegel bei 99,5 m NN<br />

liegt der Flurabstand deutlich über dem im Arbeitsblatt DWA-A 138 empfohlenen Mindest-<br />

wert von 1 m. Auch der mittlere Durchlässigkeitsbeiwert der sandigen und kiesigen Schich-<br />

ten, die an der Einleitstelle vorherrschen, beträgt kf = 1 x 10 -3 bis 2 x 10 -4 m/s und liegt damit<br />

in dem Bereich, der vom Arbeitsblatt DWA-A 138 zur Versickerung empfohlen wird<br />

(KF = 1 x 10 -3 bis 1 x 10 -6 m/sec). Die hydraulischen Standortvoraussetzungen für eine fach-<br />

gerechte Versickerung sind damit gegeben. Den fachbehördlich geforderten Nachweis der<br />

Oberflächenbeschickung für das Absetzbecken der Versickerungsanlage L nach Tabelle 4c<br />

des Merkblattes ATV-DVWK-M 153 („Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwas-<br />

ser“), herausgegeben von der GFA-Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e. V.,<br />

hat die Vorhabensträgerin mit E-Mail vom 24.04.2007 vorgelegt.<br />

Auch der Umstand, dass die Versickerungsanlage L in der Zone III B des Wasserschutzge-<br />

bietes für die Trinkwassergewinnungsanlagen Pumpwerk „Hinkelstein“, Pumpwerk „Schwan-

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