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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2190 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

feststellen zu können, ob die Ergebnisse des Grundwassermodells der Vorhabensträgerin<br />

realistisch sind oder ob die vorhabensbedingte Einleitung von Niederschlagswasser über die<br />

Versickerungsanlage N in das Grundwasser zu einem großräumigen Anstieg des Grundwas-<br />

serspiegels führt. Sollten nach den Ergebnissen des Beweissicherungsverfahrens entgegen<br />

den Aussagen des hydrogeologischen Modells Vernässungsschäden an baulichen Anlagen<br />

im Bereich von Walldorf zu befürchten sein, behält sich die Planfeststellungsbehörde vor, die<br />

Einleitmenge in die Versickerungsanlage N in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium<br />

Darmstadt zu begrenzen. Dabei ist wiederum sicherzustellen, dass die Niederschlagsmenge,<br />

die der Versickerungsanlage N infolge der Einleitbeschränkung nicht zugeführt werden darf,<br />

innerhalb des Einzugsgebiets der Trinkwassergewinnungsanlage Pumpwerk „Hinkelstein“ im<br />

<strong>Frankfurt</strong>er Stadtwald versickert wird, um einer Reduzierung der Grundwassermenge, die<br />

den Stadtwaldwasserwerken zuströmt, entgegenzuwirken.<br />

12.2.3 Entsorgung des Niederschlagswassers im Bereich der erweiterten Bun-<br />

desautobahn 5 (A 5)<br />

12.2.3.1 Entwässerung des ausgebauten Autobahnkreuzes <strong>Frankfurt</strong><br />

Es ist geplant, das Autobahnkreuz <strong>Frankfurt</strong> auszubauen. Die Verbindungsrampe von der<br />

Bundesautobahn 3 (A 3) aus Richtung Köln zur Bundesautobahn 5 (A 5) in Richtung Basel<br />

soll um einen Fahrstreifen erweitert werden. Derzeit wird das auf der Verbindungsrampe<br />

anfallende Niederschlagswasser flächig über die Schultern im anstehenden Gelände versi-<br />

ckert. Es ist vorgesehen, dieses Entwässerungskonzept auch nach dem <strong>Ausbau</strong> des Auto-<br />

bahnkreuzes <strong>Frankfurt</strong> beizubehalten. Maßnahmen zur Entwässerung der <strong>Ausbau</strong>bereiche<br />

sind daher nicht erforderlich.<br />

12.2.3.2 Entwässerung des erweiterten Abschnittes zwischen dem Autobahn-<br />

kreuz <strong>Frankfurt</strong> und der Anschlussstelle Zeppelinheim<br />

Der Abschnitt der A 5 zwischen dem Autobahnkreuz <strong>Frankfurt</strong> und der Anschlussstelle Zep-<br />

pelinheim soll in südlicher Fahrtrichtung um einen zusätzlichen Fahrstreifen erweitert wer-<br />

den. Bislang wird das von diesem Bereich der A 5 abfließende Niederschlagswasser über<br />

Hauptsammler in den Standspuren auf beiden Seiten der Autobahn in die bestehende Versi-<br />

ckerungsanlage im nordöstlichen Quadranten der Anschlussstelle Zeppelinheim eingeleitet,<br />

wo es über die belebte Bodenzone versickert. Der westliche Sammler ist dabei an einen Ka-<br />

nal angeschlossen, der die A 5 quert und in der Versickerungsanlage endet. Infolge der vor-<br />

habensbedingten Fahrstreifenerweiterung muss der Sammler auf der Westseite der A 5 zu-<br />

rückgebaut und durch einen neuen parallel verlaufenden Sammler ersetzt werden. Auch die<br />

vorhandene Querung unter der A 5 wäre nach dem <strong>Ausbau</strong> überlastet. Daher soll der neue

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