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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2189 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Flurabstand größer als 1 m; eine ausreichende Sickerstrecke für die eingeleiteten Nieder-<br />

schlagsabflüsse ist gewährleistet.<br />

Auch eine quantitative Beeinträchtigung der Grundwasserverhältnisse durch die Versicke-<br />

rung einer Wassermenge von insgesamt rund 827.000 m³/a ist ausweislich des hydrogeolo-<br />

gischen Modells der BGU Dr. Brehm und Grünz GbR in Anlage 8 zum Gutachten G5 (Hydro-<br />

logie und Hydrogeologie) vom 28.12.2006 nicht zu besorgen. Danach führt die Erweiterung<br />

der Versickerungsanlage N zu keiner erheblichen großräumigen Anhebung des Grundwas-<br />

serspiegels. Dem Grundwassermodell ist vielmehr zu entnehmen, dass die verstärkte Einlei-<br />

tung von Niederschlagswasser in die Versickerungsanlage N durch die erhöhte Entnahme<br />

von Grundwasser aus den fünf nahegelegenen Brunnen der Vorhabensträgerin zum Zwecke<br />

der Brauchwasserversorgung kompensiert wird. Daher steigt der Grundwasserspiegel nach<br />

Aussage des Gutachters nur unmittelbar unterhalb der Versickerungsanlage N an, während<br />

sich die Grundwasserneubildung dagegen weiträumig verringert. So erreicht die Absenkung<br />

im südlichen Bereich des <strong>Flughafen</strong>s in nassen Jahren etwa 20 cm. Demzufolge sieht das<br />

hydrogeologische Modell für bauliche Anlagen südöstlich des <strong>Flughafen</strong>s insbesondere in<br />

der Ortslage Walldorf keine Gefahr einer Vernässung.<br />

Mit Stellungnahme vom 17.04.2007 hat das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie<br />

zwar die Methodik der Modellierung bestätigt, gleichzeitig jedoch festgestellt, dass die Er-<br />

gebnisse des Grundwasserströmungsmodells Unsicherheiten aufweisen, die gerade im Ver-<br />

gleich zum Vorgängermodell vom 02.11.2004, das auf der Grundlage der ursprünglichen<br />

Entwässerungsplanung noch eine Aufhöhung des Grundwasserspiegels mit Beträgen von<br />

bis zu 0,1 m bis in die Ortslage von Walldorf prognostiziert hatte, auf eine Änderung der<br />

Randbedingungen zurückzuführen sind: Während im Modell 2004 die Fördermenge der<br />

Brunnen der Vorhabensträgerin mit 412.500 m³/a angesetzt worden war, so geht das Modell<br />

2006 von einer jährlichen Entnahme aus den Brunnen von 570.000 m³ aus. Dabei unterstellt<br />

der Gutachter, dass die Vorhabensträgerin im Planungsfall den gesamten Brauchwasserbe-<br />

darf aus den Brunnen deckt; die geplante Nutzung von Niederschlagswasser für die Brauch-<br />

wasserversorgung wird im Rahmen der Modellierung nicht betrachtet.<br />

Aus Sicht der Planfeststellungsbehörde sind diese Prognoseunsicherheiten nicht geeignet,<br />

die generelle Unbrauchbarkeit des Modells der Vorhabensträgerin zu begründen, zumal sie<br />

jeder Modellierung immanent sind. Um gleichwohl den Hinweisen des Hessischen Lan-<br />

desamtes für Umwelt und Geologie zu begegnen, wird der Vorhabensträgerin auf Vorschlag<br />

des Regierungspräsidiums Darmstadt (vgl. Stellungnahme vom 05.07.2007) mit Nebenbe-<br />

stimmung Nr. 2 unter A VIII 1.4 auferlegt, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, um<br />

die tatsächlichen Auswirkungen der Versickerung auf die Grundwasserbilanz erfassen und

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