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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2186 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

WHG wird mit der durch Nebenbestimmungen modifizierten Planung der Vorhabensträgerin<br />

entsprochen. Eine Beeinträchtigung des Grundwassers durch die Versickerung des Dachflä-<br />

chenwassers ist nicht zu befürchten, zumal unbeschichtetes Metall nach Nebenbestimmung<br />

Nr. 1 unter A VIII 1.6 nicht zur Dacheindeckung eingesetzt werden darf. Auch in Tabelle 1<br />

auf Seite 14 des Arbeitsblattes DWA-A 138 („Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur<br />

Versickerung von Niederschlagswasser“) werden Niederschlagsabflüsse von Dachflächen<br />

ohne Verwendung unbeschichteter Metalle hinsichtlich ihrer Stoffkonzentration und der mög-<br />

lichen Grundwasserbeeinflussung als unbedenklich eingestuft, so dass sie ohne Vorbehand-<br />

lung versickert werden können.<br />

Auch die hydraulischen Standortvoraussetzungen für eine Versickerung liegen vor: Der<br />

Durchlässigkeitsbeiwert des Bodens im Bereich der Rohrrigolen beträgt 3 x 10 -4 m/s und liegt<br />

damit im Bereich zwischen 1 x 10 -3 und 1 x 10 -6 m/s, in dem das Arbeitsblatt DWA-A 138<br />

eine Versickerung für zulässig erachtet. Zudem ist den Detailschnitten der Rigolen in den<br />

Plänen B3.3.3-36, B3.3.3-37, B3.3.3-38, B3.3.3-39, B3.3.3-40 und B3.3.3-41 zu entnehmen,<br />

dass der Versickerungsraum hinreichend mächtig ist, weil er mindestens – wie im Arbeits-<br />

blatt DWA-A 138 gefordert – eine Länge von 1 m aufweist. Eine ausreichende Sickerstrecke<br />

zwischen der Sohle der Rohrrigolen und dem Grundwasser für die Reinigung der eingeleite-<br />

ten Niederschlagsabflüsse in der belebten Bodenzone steht somit zur Verfügung.<br />

Die Dimensionierung der einzelnen Rigolenanlagen in Anlage B3.3.3_5 (Südbereich, Hyd-<br />

raulische Nachweise) erfolgte regelgerecht nach den Vorgaben des Arbeitsblatts DWA-A 138<br />

(vgl. Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und<br />

Umwelt <strong>Frankfurt</strong>, vom 27.03.2007).<br />

12.2.2.2.3 Zentrale Versickerung des Niederschlagswassers der Verkehrsflächen<br />

RHB A, RHB 30/31, RHB 32/33, RHB 34/35 und RHB D<br />

Die Vorhabensträgerin plant, das auf den sonstigen Verkehrsflächen der Hochbauzone im<br />

Südbereich anfallende Niederschlagswasser über die zentrale Versickerungsanlage N in das<br />

Grundwasser einzuleiten. Dabei handelt es sich um das Einzugsgebiet des Regenrückhalte-<br />

beckens A (9,8 ha), des Regenrückhaltebeckens 30/31 (27,8 ha), des Regenrückhaltebe-<br />

ckens 32/33 (24,8 ha), des Regenrückhaltebeckens 34/35 (40,2 ha) sowie des Regenrück-<br />

haltebeckens D (41,4 ha; vgl. dazu Plan B3.3-2b).<br />

Das Regenrückhaltebecken A südlich der A380-Werft besteht bereits heute (Gebäude 513)<br />

und verfügt über ein Retentionsvolumen von 5.900 m³. Umbaumaßnahmen am Becken sind<br />

insofern vorzunehmen, als nach dem <strong>Ausbau</strong> des <strong>Frankfurt</strong>er <strong>Flughafen</strong>s die mit Entei-<br />

sungsmitteln belasteten Wartungsflächen über das Regenrückhaltebecken G entwässert

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