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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2185 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

hindert, dass der Schiffsverkehr auf dem <strong>Main</strong> durch die Querströmung des eingeleiteten<br />

Niederschlagswassers beeinträchtigt wird. Bei einer Wassermenge von 2,19 m³/s beträgt die<br />

maximale Strömungsgeschwindigkeit 0,23 m/s in Achsrichtung des Einleit- und Umlenkbau-<br />

werks und somit 0,16 m/s senkrecht zur Fließrichtung des <strong>Main</strong>s. Auch das Wasser- und<br />

Schifffahrtsamt Aschaffenburg hat mit Stellungnahme vom 10.03.2005 bestätigt, dass der für<br />

die Querströmung zulässige Grenzwert von 0,3 m/s eingehalten wird.<br />

12.2.2.2 Entwässerung der Hochbauzone<br />

Aus entwässerungstechnischer Sicht fallen unter den Begriff der Hochbauzone sämtliche<br />

Verkehrsflächen auf dem südlichen <strong>Flughafen</strong>gelände mit Ausnahme der Flugbetriebsflä-<br />

chen. Dazu zählen beispielsweise neben den Flächen für Speditions-, Verwaltungs- und<br />

Terminalgebäude auch Abstell- und Grünflächen. Diese Flächen sind enteisungsmittelfrei, da<br />

sich auf ihnen keine Flugzeuge bewegen, so dass das anfallende Niederschlagswasser einer<br />

Behandlung nicht bedarf.<br />

12.2.2.2.1 Verwertung des Niederschlagswassers der Dachflächen des Terminals 3<br />

Das von den Dachflächen des geplanten Terminals 3 abfließende Niederschlagswasser soll<br />

zur Brauchwasserversorgung genutzt werden. Es ist vorgesehen, das Niederschlagswasser<br />

über einen Brauchwasserspeicher im Regenrückhaltebecken D der neuen Brauchwasser-<br />

aufbereitungsanlage zuzuführen und in das Brauchwassernetz einzuspeisen (vgl. C III<br />

12.1.2).<br />

Der Brauchwasserspeicher am Regenrückhaltebecken D verfügt über ein Speichervolumen<br />

von insgesamt 4.500 m³, das auf zwei Kammern verteilt ist. Im Regelfall wird nur eine der<br />

beiden Kammern befüllt; lediglich bei Bedarf, d. h. bei Überfüllung der einen Kammer, wird<br />

auch die zweite über eine Überlaufschwelle beschickt.<br />

12.2.2.2.2 Dezentrale Versickerung des Niederschlagswassers der Dachflächen der<br />

Baufelder SF2, LF1, LF2, LF3a, LF4 und LF5<br />

Die Dachflächen der Baufelder SF2, LF1, LF2, LF3a, LF4 und LF5 sollen über dezentrale<br />

Versickerungsanlagen entwässern, d. h. es ist vorgesehen, das auf den Dachflächen der auf<br />

den Baufeldern geplanten baulichen Anlagen anfallende Niederschlagswasser über Rohrri-<br />

golen dem Grundwasser zuzuführen.<br />

Die entsprechende Erlaubnis zur Einleitung des von den Dachflächen abfließenden Nieder-<br />

schlagswassers in das Grundwasser war zu erteilen. Diese Entscheidung erging im Einver-<br />

nehmen mit dem Regierungspräsidium Darmstadt. Dem Besorgnisgrundsatz des § 34 Abs. 1

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