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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2182 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

rückhaltebeckens K in diesem Bereich an den Ableitungssammler an. Vom RHB K aus ver-<br />

läuft die Trasse parallel zum <strong>Flughafen</strong>zaun in nördlicher Richtung bis zur Rollbrücke West.<br />

Dort biegen die vier Leitungen nach Westen ab und werden über die Rollbrücke West 1 ge-<br />

führt. Die Rollbahn N 9 und die Landebahn Nordwest werden rechtwinklig gequert. Am nörd-<br />

lichen <strong>Flughafen</strong>zaun knickt die Trasse nach Nordosten ab und verläuft ab dem unter der<br />

Landebahn Nordwest geplanten Tunnel parallel zur Okrifteler Straße nach Norden. Etwa<br />

500 m hinter dem Tunnelbauwerk sind die Leitungen mit Gefälle zum <strong>Main</strong> verlegt. Am Ende<br />

der Gefällstrecke ist ein Tosbauwerk vorgesehen, in dem die Energievernichtung stattfindet.<br />

Von dort aus fließt das Niederschlagswasser im Freigefälle in zwei Leitungen DN 1200 in<br />

Richtung <strong>Main</strong> ab. Zum Verlauf des Ableitungssammlers von der Abwasserreinigungsanlage<br />

bis zum <strong>Main</strong> im Übrigen wird auf den Plan B3.3-1a verwiesen.<br />

Mit Hilfe des Einleit- und Umlenkbauwerks wird das Niederschlagswasser bei Fluss-km<br />

17,833 in einem Winkel von 45 Grad in den <strong>Main</strong> eingeleitet. Das Einleit- und Umlenkbau-<br />

werk befindet sich vollständig unter dem Wasserspiegel des Vorfluters: Während der Stau-<br />

spiegel des <strong>Main</strong>s an der Einleitstelle bei 87,53 m NN liegt, ist die Sohle des Auslaufs des<br />

Bauwerks für 85,53 m NN geplant.<br />

Die Erlaubnis für das Einleiten des nicht behandlungsbedürftigen, weil den CSB-Wert von<br />

150 mg/l einhaltenden Niederschlagswassers der hauptsächlich im Südbereich des Flugha-<br />

fens neu hinzukommenden und zu ändernden Flugbetriebsflächen konnte im Einvernehmen<br />

mit dem Regierungspräsidium Darmstadt ergehen. In Anbetracht der von der Planfeststel-<br />

lungsbehörde festgesetzten Nebenbestimmungen ist eine Beeinträchtigung des Wohls der<br />

Allgemeinheit durch die Benutzung nicht zu erwarten, § 6 Abs. 1 WHG. Eine hydraulische<br />

Belastung des Vorfluters ist bei einer Einleitmenge von 2 m³/s nicht behandlungsbedürftigen<br />

Niederschlagswassers auszuschließen. Angesichts einer mittleren Abflussleistung des <strong>Main</strong>s<br />

in Höhe des <strong>Flughafen</strong>s von MQ = 200 m³/s ist die vorhabensbedingt eingeleitete Wasser-<br />

menge gering und für die Wasserführung des Vorfluters auch bei extremen Niederschlagser-<br />

eignissen nicht von Bedeutung. Auch vor dem Hintergrund der Ausgestaltung des Einleit-<br />

und Umlenkbauwerks in einem 45°-Winkel sind negativ e Auswirkungen der Einleitung auf die<br />

Hydraulik des <strong>Main</strong>s nicht zu besorgen. Daher ist auch eine von der Stadt Hattersheim am<br />

<strong>Main</strong> befürchtete Erhöhung der Hochwassergefahr in Eddersheim und Okriftel auszuschlie-<br />

ßen; auf die geforderten Untersuchungen konnte aus Sicht der Planfeststellungsbehörde<br />

verzichtet werden.<br />

Zudem lässt das fachbehördlich vorgegebene Trennkriterium von 150 mg/l CSB zur Bestim-<br />

mung der Behandlungsbedürftigkeit des Niederschlagswassers eine Beeinträchtigung der<br />

Gewässergüte des <strong>Main</strong>s nicht befürchten. Nach § 7 a Abs. 1 S. 1 WHG darf eine Erlaubnis

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