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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2180 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

WHG, 71 HWG um die vorgenannten Teilstücke zu ergänzen. In Anbetracht der zahlreichen<br />

Nebenbestimmungen, die in dem Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt vom<br />

26.10.2007 enthalten sind, ist eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit durch die<br />

Versickerung des mit Enteisungsmitteln versetzten Niederschlagswassers nicht zu erwarten,<br />

§ 6 Abs. 1 WHG.<br />

Das von den sonstigen Flugbetriebsflächen vornehmlich im Südbereich des <strong>Flughafen</strong>s ab-<br />

fließende Niederschlagswasser dagegen soll bis zu einem von fachbehördlicher Seite vorge-<br />

schriebenen Trennkriterium von 150 mg/l CSB direkt in den <strong>Main</strong> eingeleitet werden. Das<br />

Niederschlagswasser, das einen CSB-Wert von über 150 mg/l aufweist, soll erst in der ge-<br />

planten Abwasserreinigungsanlage behandelt werden, bevor es dem Vorfluter zugeführt<br />

wird. Zunächst wird das auf den Flugbetriebsflächen anfallende Niederschlagswasser über<br />

Schlitzrinnen gefasst. Dass Abflüsse, die nicht von den Schlitzrinnen aufgenommen werden,<br />

weil sie diese bei Starkregenereignissen überströmen oder auf den Schulterflächen anfallen,<br />

die nicht an die Schlitzrinnen angeschlossen sind, über die belebte Bodenzone versickern,<br />

steht der Planfeststellung nach den Ausführungen unter C III 12.2.1.1 nicht entgegen. Von<br />

den Schlitzrinnen wird das Niederschlagswasser zu je einem Drittel auf die Regenrückhalte-<br />

becken (RHB) E, G und K aufgeteilt. Angesichts der Größe des Einzugsgebiets der Flugbe-<br />

triebsflächen von insgesamt rund 276 ha ist es nicht möglich, die gesamte Fläche über ein<br />

einziges Regenrückhaltebecken zu entwässern. Daher sieht die Planung drei neue Becken<br />

vor, die mit jeweils drei Kammern ausgerüstet sind.<br />

Das Deicing Pad Ost (1,1 ha), die Rollbahn Ost E (29 ha) und die Flugbetriebsfläche E<br />

(66,3 ha) nordöstlich des geplanten Terminals 3 sollen im Freigefälle in das RHB E entwäs-<br />

sern, das in der Verlängerung des nordwestlichen Fingers des Terminals 3 angeordnet ist.<br />

Im Winterbetrieb wird das Niederschlagswasser je nach Verschmutzungsgrad in die Kam-<br />

mern 1 bis 3 des Regenrückhaltebeckens eingeleitet: Das nicht behandlungsbedürftige Nie-<br />

derschlagswasser mit einem CSB-Wert von unter 150 mg/l gelangt in die Kammer 1; das<br />

Niederschlagswasser, das einen Wert von 150 mg/l CSB über-, aber von 3000 mg/l CSB<br />

unterschreitet, wird in die Kammer 2 und das Niederschlagswasser mit einem CSB-Wert von<br />

über 3000 mg/l in die Kammer 3 eingeleitet. Im Sommerhalbjahr ohne Enteisungsmittelein-<br />

satz wird das gesamte Niederschlagswasser der Kammer 1 zugeführt. Nur bei Überfüllung<br />

der Kammer 1 werden auch die weiteren Kammern 2 und 3 zugeschaltet. Das Nieder-<br />

schlagswasser aus Kammer 1 wird in die Kammer 1 des RHB K befördert, von wo es über<br />

zwei Druckrohrleitungen zum <strong>Main</strong> gelangt. Das behandlungsbedürftige Niederschlagswas-<br />

ser aus den Kammern 2 und 3 dagegen wird über separate Leitungen der Abwasserreini-<br />

gungsanlage zugeführt. Ausweislich der Anlage B3.3.3_1 (Südbereich, Langzeitsimulation

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