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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2171 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Zweifel an der Methode zur Ermittlung des für den <strong>Ausbau</strong> prognostizierten Trinkwasserbe-<br />

darfs hat die Planfeststellungsbehörde nicht. Der vorhabensbedingte Mehrbedarf an Trink-<br />

wasser wurde von der Vorhabensträgerin in für die Planfeststellung hinreichender Genauig-<br />

keit aus den Passagierzahlen für den Planfall 2020 hergeleitet. Einer Konkretisierung der<br />

Bedarfsrechnung bedurfte es nicht. Bei einem durchschnittlichen Trinkwasserverbrauch in<br />

den letzten Jahren von 16,5 Litern (l) pro Fluggast (wovon für jeden Passagier auf Hand-<br />

waschbecken und Gebäudereinigung jeweils 4 l und auf gewerbliche Nutzung 8,5 l entfallen)<br />

und einem prognostizierten Passagieraufkommen von 34,5 Millionen im geplanten Terminal<br />

3 errechnet sich für den Südbereich des <strong>Flughafen</strong>s für das Jahr 2020 ein Trinkwasserbedarf<br />

von 569.250 m 3 . Addiert mit dem zusätzlichen Bedarf an Trinkwasser in den Terminals 1 und<br />

2 im nördlichen <strong>Flughafen</strong>gelände von 49.500 m 3 /Jahr (bei einem Mehr von 1,5 Millionen<br />

Fluggästen, die im Durchschnitt jeweils 33 l Trinkwasser verbrauchen, da im Nordbereich<br />

des <strong>Flughafen</strong>s Trinkwasser auch für Brauchwassernutzungen verwendet wird) ergibt sich<br />

für das planfestgestellte Vorhaben der oben genannte Gesamttrinkwasserbedarf von jährlich<br />

618.750 m 3 .<br />

Die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser ist daher auch nach Realisierung des planfestge-<br />

stellten Vorhabens gegeben.<br />

12.1.2 Brauchwasserversorgung<br />

Auch die Versorgung des <strong>Frankfurt</strong>er <strong>Flughafen</strong>s mit Brauchwasser ist nach dem <strong>Ausbau</strong><br />

gewährleistet. Es ist vorgesehen, den vorhabensbedingten Bedarf an Brauchwasser in Höhe<br />

von etwa 569.250 m 3 /Jahr weitgehend durch die Verwertung des in der Hochbauzone im<br />

Südbereich des <strong>Flughafen</strong>s anfallenden Niederschlagswassers, das in der geplanten<br />

Brauchwasseraufbereitungsanlage aufbereitet werden soll, zu decken. Lediglich in Trocken-<br />

zeiten soll eine Zuspeisung von Grundwasser aus den fünf bestehenden Brunnen in der Car-<br />

goCity Süd erfolgen, für die der Vorhabensträgerin ausweislich der Eintragung in das Was-<br />

serbuch für das Niederschlagsgebiet Rhein des Regierungsbezirks Darmstadt, Blatt B, vom<br />

20.04.2004 gemäß der Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt, Abteilung Staatli-<br />

ches Umweltamt Darmstadt, vom gleichen Tag ein altes Recht i. S. d. §§ 15 WHG, 87 HWG<br />

zum Zutagefördern von Grundwasser bis insgesamt 840.000 m 3 jährlich zusteht. Damit ist<br />

sichergestellt, dass der <strong>Flughafen</strong> auch im <strong>Ausbau</strong>fall ausreichend mit Brauchwasser ver-<br />

sorgt wird, zumal die Entnahme von Grundwasser aus diesen Brunnen zur Deckung des<br />

Trinkwasserbedarfs nach Realisierung des planfestgestellten Vorhabens aufgegeben werden<br />

soll (s. o.).

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