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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2135 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

wurden sämtliche Schadstoffkomponenten in die Betrachtung eingestellt, die beim Betrieb<br />

eines <strong>Flughafen</strong>s erfahrungsgemäß emittiert werden und sich somit vorhabensbedingt auf<br />

die Luftqualität in der Umgebung des <strong>Frankfurt</strong>er <strong>Flughafen</strong>s auswirken können.<br />

Zusätzlich wurden emissionsseitig die Stoffe Kohlendioxid (CO2), Toluol, Xylol und Methan<br />

untersucht. Auf eine Ausbreitungsrechnung für Toluol und Xylol hat die Vorhabensträgerin<br />

angesichts des niedrigen Immissionsniveaus der Stoffe, das in den Messwerten des HLUG<br />

(Jahresmittel 2006 von 6,2 µg/m³ für Toluol und 4,5 µg/m³ für Xylol an der Messstation<br />

<strong>Frankfurt</strong> - Friedberger Landstraße; vgl. Lufthygienischer Jahresbericht des HLUG 2006) und<br />

der Vorhabensträgerin (Jahresmittel 2006 von 2,0 µg/m³ (SOMMI 1) bzw. 1,6 µg/m³ (SOM-<br />

MI 2) für Toluol und 1,1 µg/m³ (SOMMI 1) bzw. 1,4 µg/m³ (SOMMI 2) für Xylol an den Mess-<br />

stationen SOMMI 1 und 2; vgl. Lufthygienischer Jahresbericht der Fraport AG 2006) zum<br />

Ausdruck kommt, zu Recht verzichtet. Zudem kann auf die Immissionsprognose für den Stoff<br />

Benzol verwiesen werden, da die Parameter Toluol und Xylol aufgrund des vergleichbaren<br />

Ausbreitungsverhaltens eine ähnliche Immissionsentwicklung wie Benzol erwarten lassen.<br />

Auch eine Berechnung der Immissionen für CO2 und Methan ist entbehrlich. Bei diesen<br />

Schadstoffen handelt es sich um Treibhausgase, die im globalen, nicht aber im regionalen<br />

Maßstab wirken; ein Bezug zum planfestgestellten Vorhaben kann insoweit nicht hergestellt<br />

werden.<br />

Entgegen der Forderung einwendender Kommunen mussten Untersuchungen zu Dioxinen,<br />

Furanen und polychlorierten Biphenylen (PCB) nicht durchgeführt werden. Vor dem Hinter-<br />

grund des Emissionsmessprogramms an Flugzeugtriebwerken auf dem <strong>Frankfurt</strong>er Flugha-<br />

fen aus dem Jahr 1994, dessen Ergebnisse von Eickhoff dokumentiert wurden („Emissionen<br />

organisch-chemischer Verbindungen aus zivilen Flugzeugtriebwerken“, Hessische Landes-<br />

anstalt für Umwelt, Schriftenreihe Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft 252), ist<br />

davon auszugehen, dass die in Triebwerksemissionen aufgefundenen Kohlenwasserstoffe in<br />

einem Konzentrationsbereich liegen, der aus lufthygienischer Sicht irrelevant ist. Dass mit<br />

PCB, Dioxinen und Furanen aus Flugzeugtriebwerken allenfalls im Nanogramm-Bereich,<br />

d. h. auf nicht relevantem Konzentrationsniveau, zu rechnen ist, hat das HLUG mit Stellung-<br />

nahme vom 14.12.2006 bestätigt. Genauso wenig zu beanstanden hat die Planfeststellungs-<br />

behörde das Fehlen von Untersuchungen zu Arsen, Cadmium, Quecksilber und Nickel. Die-<br />

se Schadstoffe gehören nicht zu den Komponenten, die bei flughafenbetrieblichen Aktivitäten<br />

entstehen und die Luftqualität in der Region beeinflussen.<br />

Für die Planfeststellungsbehörde besteht auch kein Anlass, von der Vorhabensträgerin zu<br />

fordern, Staubpartikel mit einem aerodynamischen Durchmesser < 2,5 µm (PM2,5) in die Un-<br />

tersuchung einzustellen. Weder in den europäischen Luftqualitätsrichtlinien noch in der

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