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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2170 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Die wasserrechtlichen Gestattungen konnten erteilt werden. Die Erlaubnisse ergingen ge-<br />

mäß § 14 Abs. 3 WHG im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidium Darmstadt, das mit<br />

Schreiben vom 13.11.2007 ausgesprochen wurde. Das Regierungspräsidium Darmstadt war<br />

auch die für die Erteilung des Einvernehmens zuständige Wasserbehörde, nachdem durch<br />

Erlass des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz<br />

vom 18.05.2004 die Zuständigkeit nach § 94 Abs. 3 des Hessischen Wassergesetzes (HWG)<br />

a. F. (§ 55 Abs. 2 S. 4 HWG n. F.) auf das Regierungspräsidium Darmstadt übertragen wor-<br />

den war.<br />

12.1 Wasserversorgung<br />

Die Planfeststellungsbehörde ist davon überzeugt, dass die Versorgung des <strong>Flughafen</strong>s<br />

<strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong> mit Trink- und Brauchwasser auch nach Realisierung des planfestgestellten<br />

Vorhabens sichergestellt ist.<br />

12.1.1 Trinkwasserversorgung<br />

Dass der <strong>Frankfurt</strong>er <strong>Flughafen</strong> auch nach seinem <strong>Ausbau</strong> ausreichend mit Trinkwasser ver-<br />

sorgt wird, geht aus den Ausführungen der Vorhabensträgerin auf den Seiten 285 ff. des<br />

Erläuterungsberichts zu Planteil B3 (Ver- und Entsorgungsanlagen) hervor. Danach soll der<br />

vorhabensbedingte Mehrbedarf an Trinkwasser, der im wesentlichen im südlichen Flugha-<br />

fengelände entsteht, durch den Anschluss an das bestehende Trinkwassernetz im Nordbe-<br />

reich des <strong>Flughafen</strong>s gedeckt werden, das überwiegend aus der von der Hessenwasser<br />

GmbH & Co. KG betriebenen Trinkwassergewinnungsanlage Pumpwerk „Hinkelstein“ im<br />

<strong>Frankfurt</strong>er Stadtwald gespeist wird. Es ist geplant, die fünf vorhandenen Brunnen in der<br />

CargoCity Süd zukünftig nicht mehr zur Trinkwassergewinnung heranzuziehen, sondern<br />

ausschließlich zur Brauchwassernutzung zu verwenden.<br />

Bei einem prognostizierten zusätzlichen Trinkwasserbedarf in Höhe von circa 618.750<br />

m 3 /Jahr steigt der jährliche Gesamtverbrauch des <strong>Flughafen</strong>s von heute etwa 1.600.000 m 3<br />

auf rund 2.218.750 m 3 Trinkwasser. Dem zweiten Nachtrag zum Vertrag zur Lieferung von<br />

Trinkwasser für das Versorgungsgebiet <strong>Flughafen</strong> zwischen der Hessenwasser GmbH und<br />

der Fraport AG, den die Vorhabensträgerin der Planfeststellungsbehörde mit Schreiben vom<br />

31.08.2006 auszugsweise vorgelegt hat, ist in § 2 Abs. 3 („Liefergrund“) zu entnehmen, dass<br />

sich das Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet hat, den <strong>Frankfurt</strong>er <strong>Flughafen</strong> mit<br />

Trinkwasser bis zu einer Menge von insgesamt 2.500.000 m 3 jährlich zu beliefern. Somit liegt<br />

der für den <strong>Ausbau</strong>fall prognostizierte Gesamttrinkwasserbedarf unter der von der Hessen-<br />

wasser GmbH & Co. KG vertraglich zugesagten Liefermenge.

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