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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2168 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

chen Anhaltswerte, die die Schwelle zwischen schädlichen und nicht schädlichen Umwelt-<br />

einwirkungen begründen, stimmen überein.<br />

11.4.1 Auswirkungen der Erschütterungsimmissionen auf Menschen<br />

11.4.1.1 Erschütterungsübertragung über das Erdreich<br />

Eine erhebliche Belästigung von Menschen in Gebäuden in der Umgebung des <strong>Frankfurt</strong>er<br />

<strong>Flughafen</strong>s durch Erschütterungsimmissionen, die beim Auftreffen der Flugzeuge am Boden<br />

beim Landevorgang entstehen und über das Erdreich weitergeleitet werden, ist auch nach<br />

Verwirklichung des planfestgestellten Vorhabens nicht zu erwarten. Für das der Landebahn<br />

Nordwest nächstgelegene Immissionsgebiet Kelsterbach 1, das eine Entfernung von 550 m<br />

zum Aufsetzpunkt r3 aufweist, wurde eine maximale Schwingstärke KBFmax von 0,026 prog-<br />

nostiziert. Damit sind die maßgeblichen Anhaltswerte Au nicht nur für Gewerbegebiete von<br />

0,3 tagsüber bzw. 0,2 nachts, sondern auch für Misch- (0,2 tags bzw. 0,15 nachts) und<br />

Wohngebiete (0,15 tags bzw. 0,1 nachts) deutlich unterschritten. Die Anforderungen der DIN<br />

4150-2 bzw. der Erschütterungsleitlinie sind damit eingehalten. Die ermittelten Werte liegen<br />

weit unterhalb der mittleren Spürbarkeitsschwelle von Menschen (KB = 0,1), d. h. die über<br />

das Erdreich übertragenen Erschütterungsimmissionen, die durch die Landevorgänge beim<br />

Flugbetrieb entstehen, sind für Menschen in Gebäuden nicht wahrnehmbar.<br />

11.4.1.2 Erschütterungsanregung durch Luftschall<br />

Die vorhabensbedingten Erschütterungsimmissionen durch Überflüge landender Flugzeuge,<br />

die durch Luftschall angeregt werden, sind in Anbetracht der Bedeutung des planfestgestell-<br />

ten Vorhabens hinzunehmen.<br />

Die Planfeststellungsbehörde verkennt nicht, dass im Immissionsgebiet Kelsterbach 1, das<br />

direkt unter dem geplanten Anflugpfad liegt und eine Sichtentfernung von 60 Metern auf-<br />

weist, die Beurteilungs-Schwingstärke KBFTr den Anhaltswert Ar tagsüber sowohl bei offenem<br />

als auch bei geschlossenem Fenster überschreitet. Nachts werden an gleicher Stelle Über-<br />

schreitungen des Anhaltswertes Ao bei offenem und bei geschlossenem Fenster ermittelt. Im<br />

Immissionsgebiet Kelsterbach 2, das sich seitlich unter dem Anflugpfad in einer Sichtentfer-<br />

nung von 90 Metern befindet, werden sowohl am Tag als auch in der Nacht bei geöffnetem<br />

Fenster die Anhaltswerte Ar bzw. Ao annähernd erreicht oder gerade überschritten.<br />

Sämtliche Werte werden jedoch lediglich für potenziell schwingungsanfällige Rippen- und<br />

Holzdeckenkonstruktionen errechnet. Ab einer Sichtentfernung von 120 Metern werden in<br />

allen betrachteten Immissionsgebieten die maßgeblichen Anhaltswerte Ar und Ao auch bei<br />

ungünstiger Bauweise unterschritten. In Wohngebieten ist somit nicht mit erheblichen Beläs-

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