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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2495 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

werde (Schreiben der Planfeststellungsbehörde an die Stadt <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong> vom<br />

15.10.2007, beantwortet mit Schreiben des Magistrats der Stadt <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong>, Liegen-<br />

schaftsamt, vom 08.11. 2007), ist nicht davon auszugehen, dass im Zeitpunkt der Inan-<br />

spruchnahme der Fläche für das Vorhaben eine entschädigungspflichtige Restlaufzeit des<br />

Pachtvertrages verbleibt.<br />

20.2.1.2.3.8 Landwirtschaftsbetrieb in Ronneburg<br />

Ein Landwirt aus Ronneburg hat Einwendungen gegen die Ersatzaufforstungsmaßnahme<br />

HU38 Ronneburg erhoben. Er hat darin vorgetragen, dass er bei Realisierung der Maßnah-<br />

me ca. 40% der Eigentumsflächen seines Betriebes verliere. Bislang betreibe er die Land-<br />

wirtschaft im Nebenerwerb neben einer Beschäftigung von 20-25 Wochenstunden außerhalb<br />

der Landwirtschaft. Diesen Arbeitsplatz werde er in absehbarer Zeit verlieren, so dass er<br />

darauf angewiesen sei, den Lebensunterhalt für sich und seine Familie mit den Einnahmen<br />

aus der Landwirtschaft zu bestreiten. Der Betriebsinhaber hat seine grundsätzliche Bereit-<br />

schaft zum Flächentausch bekundet. Ein Tauschvertrag sei aber nicht zustande gekommen.<br />

Nach den Ermittlungen der Planfeststellungsbehörde ist der Betrieb durch die Maßnahme<br />

auf Flächen mit einer Gesamtgröße von ca. 7,1 ha betroffen. Die zur Planfeststellung im<br />

Wege der dinglichen Sicherung beantragten Nutzungsrechte der Vorhabensträgerin haben<br />

einen Umfang von ca. 6,9 ha. Mit Ausnahme einer 2.805 qm großen Pachtfläche handelt es<br />

sich dabei um Eigentumsflächen des Betriebsinhabers.<br />

Der Landrat des <strong>Main</strong>-Kinzig-Kreises, Hauptabteilung Amt für den ländlichen Raum, hat in<br />

seiner Stellungnahme vom 22.03.2005 gegen die Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen<br />

Flächen für die Ersatzaufforstungsmaßnahme HU38 aus landwirtschaftlicher Sicht keine Be-<br />

denken geäußert. Er hat darauf verwiesen, dass der Gebietsagrarausschuss beim Landrat<br />

des <strong>Main</strong>-Kinzig-Kreises dem Vorhaben unter dem 09.03.2005 zugestimmt habe. Der Kreis-<br />

ausschuss des <strong>Main</strong>-Kinzig-Kreises, Untere Naturschutzbehörde, hat in seiner Stellungnah-<br />

me vom 10.03.2005 nebst Anlage aus naturschutzfachlicher und landschaftspflegerischer<br />

Sicht keine Bedenken gegen die Ersatzaufforstungsmaßnahme in Ronneburg geäußert, in<br />

diesem Zusammenhang aber darauf hingewiesen, dass der Eigentümer die Veräußerung der<br />

betroffenen Flächen abgelehnt habe. Die Abteilung V Ländlicher Raum, Forsten, Natur- und<br />

Verbraucherschutz des Regierungspräsidiums Darmstadt hat in ihren Stellungnahmen vom<br />

04.04.2005 und vom 29.03.2007 ausgeführt, dass es sich bei den betroffenen Flächen über-<br />

wiegend um hängiges Grünland mit Waldanschluss und mäßiger Bodenbonität handele. Sie<br />

hat der Aufforstung infolge dessen aus landwirtschaftlicher Sicht zugestimmt. Der Bodenver-<br />

band <strong>Main</strong>-Kinzig e. V. hat in seiner Stellungnahme vom 02.02.2005 in allgemeiner Form auf

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