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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2489 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Der Gartenbaubetrieb ist zum 01.01.2007 von einem neuen Inhaber übernommen worden.<br />

Dieser hat die mit Schreiben der Planfeststellungsbehörde vom 06.07.2007 eingeräumte<br />

Möglichkeit der Konkretisierung der erhobenen Einwendungen genutzt und ergänzend mit<br />

Schreiben vom 24.08.2007 im Wesentlichen Folgendes vorgetragen: Die Summe der derzeit<br />

bewirtschafteten Flächen betrage 58 ha. Angebaut würden Kräuter und im Übrigen gemüse-<br />

bauliche Kulturen. Der Kräuteranbau stelle ein wesentliches Standbein des Betriebes dar,<br />

welches auf die Nutzung hofnaher Flächen angewiesen sei. Mit der vorhandenen Betriebs-<br />

größe sei der Betrieb für einen Erwerbsgemüseanbau bereits zu gering bemessen; für eine<br />

dauerhafte Existenzsicherung sei von einem Flächenbedarf von ca. 80 ha auszugehen. In-<br />

folge des Betriebsübergangs seien dem Betrieb bereits Pachtflächen verloren gegangen; der<br />

Verlust weiterer gepachteter Ackerflächen sei zu befürchten. Betriebsnahe Ersatzflächen<br />

seien nicht vorhanden. Hinsichtlich der Einflüsse von den Ersatzaufforstungsflächen auf an-<br />

grenzende Betriebsgrundstücke hat der neue Betriebsinhaber im Wesentlichen den Vortrag<br />

der seinerzeitigen Einwendung wiederholt.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hatte nach Würdigung dieses Vortrages und der sonstigen<br />

ermittelten Tatsachen Anlass, die geltend gemachten Betroffenheiten detailliert in den Blick<br />

zu nehmen, da abwägungserhebliche Auswirkungen der Planung auf den Landwirtschaftsbe-<br />

trieb nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden konnten. Sie hat zu diesem Zweck die er-<br />

hobenen Einwendungen sowie die hierzu erfolgten Konkretisierungen in einem Termin am<br />

26.09.2007 im Regierungspräsidium Darmstadt mit dem Einwender unter Beteiligung der<br />

Vorhabensträgerin ergänzend erörtert. Im Erörterungstermin hat der Betriebsinhaber über<br />

den Vortrag in den Einwendungsschriftsätzen hinaus folgende Angaben gemacht:<br />

Bei dem Betrieb handele es sich um einen der letzten Vollerwerbs-Gemüsebaubetriebe auf<br />

<strong>Frankfurt</strong>er Gemarkung. Abweichend von der schriftlichen Konkretisierung der Einwendun-<br />

gen sei derzeit von einer Betriebsgröße von 52 ha, davon 3,8 ha Eigentumsflächen, auszu-<br />

gehen. Die übrigen Flächen (ca. 6 ha) habe der Betriebsinhaber – infolge der Kündigung<br />

oder des Zeitablaufs von Pachtverträgen – nicht von dem Vorgängerbetrieb übernehmen<br />

können. Von dieser Gesamtfläche seien ca. 38,5 ha bewässerbar und daher besonders für<br />

den Kräuter- und Gemüseanbau geeignet. Der Kräuteranbau nehme mit 26 ha den überwie-<br />

genden Anteil der bewässerungsfähigen Betriebsflächen in Anspruch. Etwa 93% des Ge-<br />

samtbetriebsumsatzes würden mit dem Kräuter- und Gemüseanbau erwirtschaftet. Der vor-<br />

habensbedingte Entfall von 3,7 ha Betriebsfläche sei aus Fruchtfolgegründen nicht zu kom-<br />

pensieren. Eine Erweiterung der bewässerungsfähigen Betriebsflächen sei aufgrund techni-<br />

scher und topographischer Gegebenheiten sowie aufgrund des begrenzten Wasserdarge-<br />

bots des Betriebsbrunnens nicht möglich. Im Übrigen werde befürchtet, dass das Wasser-

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