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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2488 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

In seiner Stellungnahme vom 01.03.2005 hat der Hessische Gärtnereiverband e. V. den Vor-<br />

trag des früheren Betriebsinhabers im Wesentlichen wiederholt und unterstützt. Er hat darauf<br />

hingewiesen, dass die für den Erwerbsgemüsebau erforderliche Mindestbetriebsgröße im<br />

Falle des Verlusts der für die Ersatzaufforstungsmaßnahmen vorgesehenen Betriebsflächen<br />

unterschritten werde und daher von einer Existenzgefährdung auszugehen sei. Vertiefend<br />

hat ein Vertreter des Hessischen Gärtnereiverbandes im Rahmen des Erörterungstermins<br />

am 14.02.2006 ausgeführt, dass der Gemüsebaubetrieb bereits sehr kleinflächig produziere<br />

und seine Konkurrenzfähigkeit im Falle einer weiteren Flächenabgabe verliere. Aufgrund<br />

einer Vielzahl von Planungen im Bereich <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong> seien geeignete Ersatzflächen<br />

nicht verfügbar. Vor allem sei die im Interesse eines weiteren Bestehens am Markt erforderli-<br />

che Entwicklungsfähigkeit des Betriebes nicht gegeben (vgl. Wortprotokoll des Erörterungs-<br />

termins am 14.02.2006, S. 46 ff.).<br />

Der Landrat des Hochtaunuskreises, Amt für den ländlichen Raum, hat in seiner Stellung-<br />

nahme vom 21.03.2005 ebenfalls auf die Betroffenheit des Betriebes hingewiesen. Hinsicht-<br />

lich der Maßnahme F15 hat das Amt für den ländlichen Raum auf die herausgehobene be-<br />

triebs- und arbeitswirtschaftliche Bedeutung der in Anspruch genommenen Flächen für den<br />

bewirtschaftenden Betrieb hingewiesen. Diese wiesen eine sehr gute landbauliche Nut-<br />

zungseignung auf. Darüber hinaus verursache die Maßnahme Betroffenheiten auf den an die<br />

Maßnahmenfläche angrenzenden Landwirtschaftsflächen des Gartenbaubetriebes. Das Amt<br />

für den ländlichen Raum hat daher hinsichtlich der Ersatzaufforstungsmaßnahme F15 eine<br />

ablehnende Stellungnahme abgegeben. Es hat allerdings darauf hingewiesen, dass der Auf-<br />

forstungsbereich gemäß Regionalplan Südhessen 2000 als „Waldbereich/Zuwachs“ ausge-<br />

wiesen ist. Die Planfeststellungsbehörde hat sich ausgehend von diesem Hinweis vergewis-<br />

sert, dass der Aufforstungsbereich auch gemäß dem Entwurf 2007 des Regionalplans Süd-<br />

hessen entsprechend ausgewiesen ist.<br />

Die Abteilung V Ländlicher Raum, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz des Regierungs-<br />

präsidiums Darmstadt hat mit Stellungnahmen vom 04.04.2005 und vom 29.03.2007 zwar<br />

auf die Betroffenheit der beregnungsfähigen und betriebsnahen Pachtflächen des Garten-<br />

baubetriebes hingewiesen, aber der Maßnahme aus landwirtschaftlicher Sicht zugestimmt,<br />

soweit sich diese nach detaillierter Alternativenprüfung als notwendig erweise. Der Magistrat<br />

der Stadt <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong> als Eigentümerin der Fläche hat sich in seiner Stellungnahme<br />

vom 31.03.2005 ebenfalls zustimmend zur Durchführung der gesamten nach dem seinerzei-<br />

tigen Planungsstand in Nieder-Erlenbach vorgesehenen Ersatzaufforstungsmaßnahmen<br />

(F14 und F15) geäußert und sogar gefordert, weitere Ausgleichsmaßnahmen innerhalb der<br />

<strong>Frankfurt</strong>er Gemarkung durchzuführen.

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