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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2487 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

die Ersatzaufforstungsmaßnahmen GG313 bzw. 314 verzichtet werden kann, sind die Aus-<br />

wirkungen auf den dort belegenen Landwirtschaftsbetrieb im öffentlichen Interesse hinzu-<br />

nehmen. Die Entschädigung für die Eingriffe in den Betrieb einschließlich der von der Plan-<br />

feststellungsbehörde für die Abwägung unterstellten Existenzgefährdung bemisst sich im<br />

Einzelnen nach dem Ergebnis eines vor der Enteignungsbehörde zu führenden Verfahrens.<br />

20.2.1.2.3.7 Gartenbaubetrieb in <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong>-Nieder-Erlenbach<br />

Der (mittlerweile ehemalige) Inhaber eines Gartenbaubetriebes mit Schwerpunkt Gemüse-<br />

produktion in <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong>-Nieder-Erlenbach hat sich mit seinen Einwendungen gegen<br />

die Ersatzaufforstungsmaßnahmen F14 und F15 Nieder-Erlenbach-Süd gewandt. Er hat vor-<br />

getragen, dass die Maßnahmen ca. 10% seiner bewässerbaren betriebsnahen Flächen (ca.<br />

4 ha) beträfen. Nach den auf den Grunderwerbsunterlagen (B10.4, S. 5 ff.; Plankarte B10-10<br />

in der Fassung vom 10.01.2007) sowie den erhobenen Einwendungen basierenden Ermitt-<br />

lungen der Planfeststellungsbehörde betrifft der vorhabensbedingte Flächenverlust im Um-<br />

griff der Maßnahme F15 37.501 qm Ackerland, das von der Stadt <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong> gepach-<br />

tet ist. Durch den mit Schreiben der Vorhabensträgerin vom 24.09.2007 gegenüber der Plan-<br />

feststellungsbehörde erklärten Verzicht auf die Durchführung der Maßnahme F14 wird die<br />

nach den ursprünglichen Planungen zur Aufforstung vorgesehene weitere Betriebsfläche<br />

(Pachtgrundstück) von 5.117 qm nunmehr nicht in Anspruch genommen.<br />

Der Einwender hat geltend gemacht, dass der Flächenverlust für seinen Betrieb nicht zu ver-<br />

kraften sei und damit dessen Existenz gefährde. Da der wesentliche Anteil des Flächenver-<br />

lusts aus der Inanspruchnahme der 3,7 ha großen Betriebsfläche für die Maßnahme F15<br />

resultiert, hat die Planfeststellungsbehörde Anlass, von einem Fortbestand dieser Argumen-<br />

tation trotz Wegfalls der Flächeninanspruchnahme für die Maßnahme F14 auszugehen. Die-<br />

se Annahme ist im weiteren Verlauf des Verfahrens, insbesondere dem ergänzenden Erörte-<br />

rungstermin, bestätigt worden. Der Einwender hat weiter wie folgt vorgetragen: Bewässerba-<br />

re Ersatzflächen in Hofnähe stünden nicht zur Verfügung. Darüber hinaus würden von den<br />

geplanten Maßnahmen weitere negative Auswirkungen auf den Betrieb ausgehen: Die be-<br />

wirtschafteten Restflächen (Schläge) würden um ca. ein Drittel kleiner und wären nicht mehr<br />

wirtschaftlich nutzbar. Die an die Aufforstungsflächen angrenzenden Eigentumsgrundstücke<br />

könnten aufgrund der Waldnähe nicht mehr für den Gemüsebau genutzt werden. Des Weite-<br />

ren hat der Betriebsinhaber die Befürchtung einer Beeinflussung der Wasserförderung aus<br />

dem Brunnen des Betriebes, der sich in der Gemarkung Nieder-Erlenbach, Flur 12, Flurstück<br />

55/3 befindet, geäußert.

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