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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2484 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Direktvermarktung – die Haupterwerbsgrundlage der Betreiberfamilie darstelle. Ca. 70% der<br />

Betriebseinnahmen stammen nach den Angaben der Betriebsinhaber aus der Direktvermark-<br />

tung der eigenen Produkte, was durch die Aufschlüsselung der Einnahmen des Wirtschafts-<br />

jahrs 2005/2006 gegenüber der Planfeststellungsbehörde im Einzelnen dargelegt worden ist.<br />

Zu dem planbedingten Flächenverlust haben sich die Betriebsinhaber wie folgt geäußert: Die<br />

Einschränkung des Gemüse- und Kartoffelanbaus führe zu Mindereinnahmen in der Direkt-<br />

vermarktung, die durch die sonstigen landwirtschaftlichen Kulturen nicht ausgeglichen wer-<br />

den könnten. Dieser Anbau könne nur in unmittelbarer Nähe zur Hofstelle durchgeführt wer-<br />

den, weil die täglich anfallenden Arbeiten sowie das Bestreben, jeweils erntefrische Produkte<br />

in der Selbstvermarktung anzubieten, im Schnitt über 20 tägliche Fahrten zwischen Hofstelle<br />

und Gemüsefeld erforderten. Die bei Durchführung der Maßnahmen GG313 und GG314<br />

verbleibenden Flächen mit Hofanschluss von ca. 7,8 ha reichten aufgrund nicht abänderli-<br />

cher anderer Nutzungen (Weidefläche für die Mutterkuhherde, Betriebsgebäude) bzw. we-<br />

gen Einschränkungen aus Gründen der Fruchtfolge nicht für die Weiterführung der Kartoffel-<br />

und Gemüseproduktion im bisherigen Umfang aus. Hofnahe Ersatzflächen seien nicht ver-<br />

fügbar. Bereits im Jahre 2003 habe der Betrieb einen Verlust von 5 ha hofnahem Pachtland<br />

verkraften müssen, so dass die betriebsinternen Möglichkeiten, weitere Flächenverluste or-<br />

ganisatorisch aufzufangen, ausgeschöpft seien. Die hoffernen Flächen des Betriebes stellten<br />

insoweit keine Alternative dar, weil sie arbeitswirtschaftlich nicht für den Gemüseanbau ren-<br />

tabel seien. Die Betriebsinhaber mit ihrer Familie seien in ihrer wirtschaftlichen Existenz ge-<br />

fährdet, weil eine befriedigende Entlohnung der Arbeit in dem Betrieb bei vorhabensbedingt<br />

höherem Aufwand für die landwirtschaftliche Produktion auf hoffernen Flächen (Wege- und<br />

Rüstzeiten) nicht mehr gewährleistet sei.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat unter Würdigung dieses Vortrages sowie der sonstigen im<br />

Rahmen der behördlichen Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse nicht ausschließen kön-<br />

nen, dass abwägungserhebliche betriebsbezogene Betroffenheiten bestehen. Sie hat die<br />

erhobenen Einwendungen sowie die hierzu erfolgten Konkretisierungen in einem Termin am<br />

26.09.2007 im Regierungspräsidium Darmstadt mit den Einwendern unter Beteiligung der<br />

Vorhabensträgerin ergänzend erörtert. Im Erörterungstermin haben die Betriebsinhaber über<br />

den Vortrag in den Einwendungsschriftsätzen hinaus folgende Angaben gemacht:<br />

Der auf die Hofnähe angewiesene Gemüse- und Frühkartoffelanbau belaufe sich derzeit auf<br />

ca. 9,5 ha. Wegen der einzuhaltenden Fruchtfolge betrage der Flächenbedarf jedoch unge-<br />

fähr das Dreifache dieses Werts. Ein schwerpunktmäßiges Ausweichen mit dem für die Er-<br />

tragssituation des Betriebes maßgeblichen Gemüseanbau auf andere hofnahe Ackerflächen<br />

sei nicht möglich. In relativer Hofnähe verblieben nach Vorhabensrealisierung lediglich 12–

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