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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2483 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

geeigneter Ausweichflächen hingewiesen, was zu Existenzgefährdungen führen könne. Das<br />

Amt für den ländlichen Raum hat daher eine detaillierte Überprüfung der Betroffenheit der<br />

landwirtschaftlichen Betriebe angeregt, um Existenzgefährdungen im Einzelfall ausschließen<br />

zu können. Mit Stellungnahme der Abteilung V Ländlicher Raum, Forsten, Natur- und<br />

Verbraucherschutz vom 29.03.2007 hat das Regierungspräsidiums Darmstadt auf die gute<br />

Bodenbonität der betroffenen Flächen und deren Stellenwert für den bewirtschaftenden Be-<br />

trieb – insbesondere aufgrund des Hofanschlusses – hingewiesen. Da Ersatzflächen aus<br />

Sicht des Regierungspräsidiums nicht verfügbar sind, hat es Bedenken gegen die Flächen-<br />

inanspruchnahme geäußert.<br />

Mit Schreiben vom 14.08.2007 haben die Betriebsinhaber die von der Planfeststellungsbe-<br />

hörde mit Schreiben vom 06.07.2007 eingeräumte Möglichkeit zur Konkretisierung ihrer Ein-<br />

wendungen genutzt und ihren Vortrag im Wesentlichen wie folgt vertieft: Sie seien aufgrund<br />

des Fehlens von alternativen Ersatzflächen in der Gemarkung Bischofsheim nicht in der La-<br />

ge, den drohenden Einkommensverlust durch Umstellungen, Änderungen in der Betriebsor-<br />

ganisation sowie der Produktionsstruktur auszugleichen und daher in ihrer Existenz bedroht.<br />

Bei den zur Aufforstung vorgesehenen Flächen handele es sich um Pachtgrundstücke, die<br />

dem Betrieb schon seit sehr langer Zeit zur Verfügung stünden und aufgrund überwiegend<br />

mündlicher Pachtverträge zum Teil schon in zweiter Generation von dem Betrieb bewirt-<br />

schaftet würden. Die Einwender haben der Planfeststellungsbehörde schriftliche Landpacht-<br />

verträge über fünf der im Umgriff der geplanten Ersatzaufforstungsmaßnahmen bewirtschaf-<br />

teten Flurstücke mit einer Gesamtgröße von 1,66 ha vorgelegt. Zwei der vorgelegten Verträ-<br />

ge weisen Pachtlaufzeiten bis 2009 (Flächen von 1,16 ha) bzw. bis 2010 (Flächen von<br />

0,36 ha) unter fortlaufender Verlängerung um jeweils ein Jahr bei Nichtkündigung (Kündi-<br />

gungsfristen ½ Jahr bzw. 3 Monate) aus, während die übrigen überreichten Pachtverträge<br />

(Flächen von insgesamt 0,14 ha) seit 1982 kontinuierlich durch Nichtkündigung um jeweils<br />

drei Jahre verlängert worden sind und im Falle der Nichtkündigung (Kündigungsfrist jeweils<br />

1 Jahr) weiter fortlaufend verlängert werden. Hinsichtlich der mündlichen Pachtverträge kann<br />

die Planfeststellungsbehörde davon ausgehen, dass sie mangels Schriftform auf unbestimm-<br />

te Zeit geschlossen (§ 585a BGB) und mangels eines abweichenden Vortrages innerhalb der<br />

gesetzlichen Kündigungsfrist des § 594a BGB (Kündigung spätestens am dritten Werktag<br />

eines Pachtjahrs für den Schluss des nächsten Pachtjahrs) kündbar sind.<br />

Die Einwender haben weiter vorgetragen, dass sich die hofnahen sonderkulturfähigen Acker-<br />

flächen durch gute Bodenqualität auszeichneten und daher für den Gemüse- und Kartoffel-<br />

anbau unter Berücksichtigung der Fruchtfolge hervorragend geeignet seien. Der Gemüse-<br />

und Kartoffelanbau sei das ökonomische Herzstück des Betriebes, der – zusammen mit der

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