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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2478 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Ausweichen auf Ersatzflächen sei gegenwärtig nicht möglich, da im Umfeld des Betriebes<br />

eine große Nachfrage nach landwirtschaftlichen Nutzflächen bestehe und sich das der<br />

Landwirtschaft zur Verfügung stehende Flächenangebot durch die Ausweitung anderer<br />

Grundstücksnutzungen stetig verringere. Bereits heute nähmen zahlreiche Betriebe weite<br />

Anfahrtswege und hohe Pachtzinsen in Kauf, um weiterhin bewässerungsfähige Flächen<br />

bewirtschaften zu können. Die Flächenknappheit für die Landwirtschaft werde sich durch die<br />

absehbare Ausdehnung konkurrierender Landnutzungen weiter verschärfen.<br />

Die Vorhabensträgerin hat demgegenüber darauf hingewiesen, dass dem Betrieb eine der-<br />

zeit nicht bewirtschaftete Eigentumsfläche von knapp 2,5 ha (Gemarkung Geinsheim,<br />

Flur 20, Flurstück 1) zur Verfügung stehe, die infolge der Reduzierung der Maßnahmenflä-<br />

che GG15 (vgl. dazu C III 20.2.1.2.3.4) nicht von der Ersatzaufforstung betroffen sei und<br />

daher landwirtschaftlich genutzt werden könne. Dadurch verringere sich der rechnerische<br />

Flächenverlust (Schreiben der Vorhabensträgerin vom 05.09.2007, S. 1 f.; in Beantwortung<br />

des Schreibens der Planfeststellungsbehörde vom 23.08.2007).<br />

Die Planfeststellungsbehörde hatte unter Würdigung dieser Sachlage Anlass, die geltend<br />

gemachten Betroffenheiten detailliert in den Blick zu nehmen, da abwägungserhebliche Aus-<br />

wirkungen der Planung auf den Landwirtschaftsbetrieb nicht ohne weiteres ausgeschlossen<br />

werden konnten. Sie hat zu diesem Zweck die erhobenen Einwendungen sowie die hierzu<br />

erfolgten Konkretisierungen in einem Termin am 26.09.2007 im Regierungspräsidium Darm-<br />

stadt mit dem Einwender unter Beteiligung der Vorhabensträgerin ergänzend erörtert. Im<br />

Erörterungstermin hat der Betriebsinhaber über den Vortrag in den Einwendungsschriftsät-<br />

zen hinaus folgende Angaben gemacht:<br />

Das von der Vorhabensträgerin benannte Grundstück Gemarkung Geinsheim, Flur 20, Flur-<br />

stück 1 stehe nicht im Eigentum der Betriebsinhaber und sei für den Betrieb auch nicht ver-<br />

fügbar. Mit Blick auf die im Erörterungstermin detailliert von Seiten der Planfeststellungsbe-<br />

hörde dargelegte Flächeninanspruchnahme hat der Betriebsinhaber eingeräumt, dass sich<br />

die von ihm unter Annahme eines Gesamtwegfalls sämtlicher Betriebsflächen auf dem Korn-<br />

sand mit mindestens 20% bezifferte Verschlechterung der Ertragssituation entsprechend<br />

reduziere. Eine genaue Angabe zur Höhe der zu erwartenden Verluste sei nicht möglich, da<br />

infolge der Ersatzaufforstung auch Flächen anderer Betriebe wegfielen, die der Betrieb der-<br />

zeit im Wege der Rotation als Tauschflächen bewirtschafte. Der Betriebsinhaber hat auf<br />

Nachfrage der Planfeststellungsbehörde seine derzeitige Ertragssituation benannt. Diesbe-<br />

züglich wird auf die Bezifferung in der Niederschrift der Erörterung vom 08.10.2007 verwie-<br />

sen. Der Einwender hat des Weiteren vorgetragen, dass der Sonderkulturanbau momentan<br />

ca. 49–53 ha umfasse. Derzeit würden auf ca. 25–28 ha Zwiebeln, auf 20 ha Zuckermais,

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