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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2475 -<br />

20.2.1.2.3.3 Landwirtschaftsbetrieb in Riedstadt-Crumstadt<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Ein Landwirt aus Riedstadt-Crumstadt hat eingewandt, dass sein Betrieb im Falle einer Rea-<br />

lisierung der Maßnahme GG100 Wasserbiblos jedenfalls nicht im Vollerwerbsstatus aufrecht<br />

erhalten werden könne, weil er – neben der Inanspruchnahme von ca. 6 ha Ackerland für die<br />

Maßnahme – befürchtet hat, dass die Aufforstungen die Bewirtschaftung seiner übrigen Flä-<br />

chen durch Windabschirmung, mangelhaften Luftaustausch, verlängerte Taunässe und er-<br />

höhte Gefahr von Pilzbefall negativ beeinflussen können. In seiner Einwendung hat der Be-<br />

troffene die Bereitschaft bekundet, mit der Vorhabensträgerin über einen Flächentausch zu<br />

verhandeln.<br />

Unter dem 16.08.2007 wurde zwischen dem Inhaber des Landwirtschaftsbetriebes und der<br />

Vorhabensträgerin ein notarieller Flächentauschvertrag abgeschlossen, wonach nunmehr die<br />

Vorhabensträgerin Eigentümerin der unmittelbar für die Ersatzaufforstungen benötigten<br />

Grundstücke wird und der betroffene Landwirt im Tausch gegen diese Flächen Grundstücke<br />

der 1,5-fachen Größe seiner in den Tauschvertrag eingebrachten Eigentumsflächen erhält.<br />

Hinsichtlich der in Anspruch genommenen Pachtflächen sind ebenfalls Tauschverträge mit<br />

den jeweiligen Eigentümern im Tauschverhältnis 1:1,5 zugunsten der Eigentümer mit der<br />

Vorhabensträgerin abgeschlossen worden. (vgl. Aufklärungsschreiben der Planfeststellungs-<br />

behörde vom 29.08.2007 und 20.09.2007, beantwortet mit Schreiben der Vorhabensträgerin<br />

vom 05.09.2007 und 11.10.2007 nebst Anlagen). Die Tauschflächen werden dem Betriebs-<br />

inhaber zur Pacht angeboten, so dass sich seine Betriebsfläche gegenüber dem Ist-Zustand<br />

deutlich vergrößern wird und der Betrieb mithin unter zumutbaren grundstücksbezogenen<br />

Rahmenbedingungen bewirtschaftet werden kann. Die mit der Einwendung geltend gemach-<br />

ten Betroffenheiten haben sich infolge dessen erledigt und sind nicht mehr abwägungsrele-<br />

vant.<br />

20.2.1.2.3.4 Landwirtschaftsbetrieb in Trebur-Hessenaue<br />

Die Betreiber eines Landwirtschaftsbetriebes aus Trebur-Hessenaue, dessen Betriebsflä-<br />

chen im Bereich Kornsand belegen sind, haben sich mit ihren Einwendungen gegen die Er-<br />

satzaufforstungsmaßnahme GG15 Kornsand-Nord in dem ursprünglich vorgesehenen Zu-<br />

schnitt gewandt. Sie haben die Inanspruchnahme von bislang landwirtschaftlich genutzten<br />

Eigentumsflächen von 1,6 ha gerügt. Nach den Ermittlungen der Planfeststellungsbehörde<br />

sollte gemäß dem ursprünglichen Zuschnitt des Kompensationskonzepts eine selbst bewirt-<br />

schaftete Ackerfläche von 1,57 ha vollumfänglich in Anspruch genommen werden.<br />

Die Betroffenheiten können mittlerweile infolge des Verzichts der Vorhabensträgerin auf die<br />

Aufforstung der betroffenen Teilfläche der Maßnahme GG15 ausgeschlossen werden. Be-

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