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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2470 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

hebliches Gewicht erreichen. Sie hat daher den jeweiligen Einwendern Gelegenheit gege-<br />

ben, ihre Einwendungen im Hinblick auf die von der Planfeststellungsbehörde jeweils als<br />

entscheidungsrelevant angesehenen Fragestellungen zu konkretisieren (vgl. Schreiben der<br />

Planfeststellungsbehörde an die betroffenen Landwirte vom 06.07.2007 und vom<br />

14.09.2007).<br />

Insbesondere hat die Planfeststellungsbehörde um Angaben zur Gesamtgröße der Betriebe,<br />

zur Größe der betroffenen Flächen, zur Rechtsgrundlage der Nutzungen (Eigentum, Pacht,<br />

Laufzeit und Kündbarkeit der Pachtverträge), zum Stellenwert der Flächen innerhalb des<br />

jeweiligen Betriebskonzepts, zu den Folgen einer vorhabensbedingten Flächeninanspruch-<br />

nahme für die Ertragssituation der Betriebe sowie zur Verfügbarkeit von Ersatzflächen gebe-<br />

ten. Sie hat des Weiteren die Vorhabensträgerin ersucht, zu den jeweiligen Betroffenheiten<br />

aus ihrer Sicht Stellung zu nehmen und dabei insbesondere Angaben zur eventuellen Ver-<br />

fügbarkeit von Ersatzland zu machen (vgl. Schreiben der Planfeststellungsbehörde an die<br />

Vorhabensträgerin vom 06.07.2007). Die Vorhabensträgerin hat dies zu Anlass genommen,<br />

die verbliebenen Betroffenheiten landwirtschaftlicher Betriebe durch die bereits erwähnten<br />

erneuten Änderungen des Kompensationskonzepts (vgl. C III 20.2.1.2.1) bzw. mittels Ver-<br />

einbarungen über den Tausch von Flächen weiter zu reduzieren (vgl. Schreiben der Vorha-<br />

bensträgerin an die Planfeststellungsbehörde vom 05.09.2007).<br />

20.2.1.2.3 Abwägung der Betroffenheiten von Landwirtschaftsbetrieben, für die<br />

Existenzgefährdungen geltend gemacht worden sind<br />

Im Einzelnen hat sich die Planfeststellungsbehörde eingehend mit der Betroffenheit der Be-<br />

triebe derjenigen Landwirte auseinandergesetzt, die in ihren Einwendungen eine Gefährdung<br />

ihrer betrieblichen Existenz infolge der Inanspruchnahme von Flächen für die Ersatzauffors-<br />

tungsmaßnahmen geltend gemacht haben. Zum Teil haben sich die Betroffenheiten noch<br />

während des Planfeststellungsverfahrens durch die erwähnten Änderungen des Kompensa-<br />

tionskonzepts bzw. Tauschmaßnahmen bereits im Tatsächlichen erledigt. Die verbliebenen<br />

Betroffenheiten waren weiter aufzuklären, um das ihnen objektiv zukommende Gewicht zu<br />

ermitteln und gegen das Interesse an der Durchführung der planfestgestellten Kompensati-<br />

onsmaßnahmen abwägen zu können.<br />

Für die Planfeststellungsbehörde bestand im Laufe des Verfahrens Anlass, folgende Land-<br />

wirtschaftsbetriebe eingehend in den Blick zu nehmen:

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