08.01.2013 Aufrufe

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2466 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Maßgabe des Enteignungsrechts, vor allem des § 41 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Hess. EnteignungsG,<br />

eine Entscheidung über eine dafür zu gewährende Entschädigung zu treffen sein wird.<br />

20.2.1.2.1 Auswahlprozess der Ersatzaufforstungsflächen<br />

Die für die Kompensationsmaßnahmen beanspruchten Flächen stellen sich als Ergebnis<br />

eines langwierigen, bereits mit den Planungen zum Raumordnungsverfahren aufgenomme-<br />

nen und kontinuierlich – zum Teil auf Anregung der Planfeststellungsbehörde – fortgeführten<br />

Such-, Abstimmungs- und Minimierungsprozesses dar. Dieser ist von der Vorhabensträgerin<br />

unter Einbeziehung von Vertretern der berufsständischen Landwirtschaft (vgl. § 3 Abs. 2<br />

Nr. 5 des Berufsstandsmitwirkungsgesetzes [BMitwG]) sowie der Landwirtschaftsbehörden<br />

mit besonderem Blick auf die betrieblichen Folgen des Flächenentzugs für die bewirtschaf-<br />

tenden Landwirte durchgeführt worden.<br />

Bereits im Rahmen des Vorauswahlprozesses, der von einem beim Regierungspräsidium<br />

Darmstadt eingerichteten Arbeitskreis begleitet worden ist, wurde das Ziel einer wei-<br />

testmöglichen Schonung landwirtschaftlicher Produktionsflächen, vor allem der landwirt-<br />

schaftlich wertvollen Grundstücke, verfolgt (vgl. etwa die Stellungnahme der Abteilung V<br />

Ländlicher Raum, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz des Regierungspräsidiums Darm-<br />

stadt, S. 1 f.). Unter anderem zu diesem Zweck hat die Vorhabensträgerin den ursprünglich<br />

gewählten Suchraum sogar verlassen und eine großflächige Alternative (Maßnahme HU 40<br />

in der Staatsdomäne Hundsrück) in ihr Konzept einbezogen. Hiermit sollten die im Ballungs-<br />

raum trotz der angestrebten verträglichen Flächenauswahl verbleibenden Nutzungskonflikte<br />

mit der Landwirtschaft erheblich abgemildert werden. Weitere großräumige (Domä-<br />

nen-)Flächen waren jedoch aus Sicht der Vorhabensträgerin für die Ersatzaufforstungsmaß-<br />

nahmen nicht geeignet bzw. verfügbar, so dass sie nicht sämtlichen Forderungen der be-<br />

rufsständischen Landwirtschaft nach der Herausnahme von Flächen aus dem Konzept der<br />

Ersatzaufforstungen entsprochen hat (vgl. zum Ganzen G1, Teil IV, Ergebnisteil LBP, Teil 1,<br />

S. 175 und 195 ff.).<br />

Im Rahmen der Überarbeitung der Planfeststellungsunterlagen hat die Vorhabensträgerin<br />

aufgrund der im ersten Anhörungsverfahren erhobenen Einwendungen weitere Änderungen<br />

ihres Kompensationskonzepts vorgenommen, die von inhaltlichen Änderungen der Maß-<br />

nahmenplanung über Reduzierungen der Maßnahmenflächen bis hin zum vollständigen<br />

Wegfall von Ersatzaufforstungsmaßnahmen reichen. Dadurch konnte beispielsweise die er-<br />

hebliche Betroffenheit eines Baumschulbetriebes in Bischofsheim, die sich als Folge einer<br />

Realisierung der ursprünglichen Ersatzaufforstungsplanung ergeben hätte, vollständig aus-<br />

geschlossen werden. Ersatzweise sind entweder die verbliebenen Maßnahmen vergrößert

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!