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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2461 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

angemessen berücksichtigt worden. Die Planfeststellungsbehörde stellt den Ausschluss un-<br />

zumutbarer Vorhabensauswirkungen auf die <strong>Flughafen</strong>umgebung mittels der dafür erforder-<br />

lichen sowie zur Konfliktbewältigung wirkungsvollen und ausreichenden Maßnahmen sicher,<br />

mit denen (auch) den Interessen der Grundeigentümer Rechnung getragen wird.<br />

Die aus den jeweiligen Auswirkungsfaktoren möglicherweise resultierenden wertverändern-<br />

den Wirkungen in Bezug auf das Grundeigentum haben demgemäß Eingang in den planeri-<br />

schen Abwägungsvorgang gefunden und sind, soweit wie dies im Interesse der Herstellung<br />

einer Vereinbarkeit des Vorhabens mit entgegenstehenden öffentlichen und privaten Belan-<br />

gen erforderlich gewesen ist, minimiert worden. Ihnen kommt daher nicht der Charakter ei-<br />

nes eigenständigen Abwägungspostens zu, weil dies gleichbedeutend mit einer Doppelge-<br />

wichtung der Vorhabensauswirkungen wäre (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 04.05.1988 –<br />

4 C 2.85 – juris, Rn. 15; BVerwG, Beschluss vom 24.04.1992 – 4 B 60.92 – juris, Rn. 6;<br />

BVerwG, Beschluss vom 09.02.1995 – 4 NB 17.94 – juris, Rn. 13).<br />

Faktoren für Grundstückswertveränderungen, die nicht bereits „in natura“ Eingang in den<br />

Abwägungsvorgang gefunden haben und daher für sich genommen der Berücksichtigung<br />

bedürften, liegen nicht vor. Insbesondere ist der Einwand zurückzuweisen, dass Grundstü-<br />

cke in der Nähe großer Flughäfen – ohne dass es auf die Veränderung der tatsächlichen<br />

Auswirkungsfaktoren (Lärm, Luftschadstoffe usw.) ankommt – schon allein aufgrund ihrer<br />

Belegenheit im Falle einer Expansion des <strong>Flughafen</strong>s erheblich an Wert verlieren (allgemei-<br />

ner „<strong>Flughafen</strong>malus“). Für eine derartige Schlussfolgerung bestehen mit Blick auf die bishe-<br />

rige Entwicklung der Grundstückspreise und der dafür wesentlich mitursächlichen Bevölke-<br />

rungsentwicklung in den <strong>Flughafen</strong>anrainerkommunen bereits keinerlei tatsächliche Anhalts-<br />

punkte. Insbesondere ist nicht erkennbar, dass die flughafennahen Gemeinden unabhängig<br />

von dem Vorliegen negativer Auswirkungsfaktoren allein aufgrund der <strong>Flughafen</strong>nähe gene-<br />

rell von Wohnungssuchenden gemieden werden und dort belegene Immobilien angesichts<br />

eines dadurch zu befürchtenden Bevölkerungsrückgangs bzw. „sozialen Niedergangs“ an<br />

Wert verlieren. Ein solcher Schluss verbietet sich bereits mit Blick auf das erhebliche Ar-<br />

beitsplatzangebot in der unmittelbaren <strong>Flughafen</strong>nähe und die dadurch bewirkte Attraktivität<br />

der <strong>Flughafen</strong>anrainerkommunen als arbeitsplatznahe Wohnorte. Das im Auftrag des Regio-<br />

nalen Dialogforums <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong> durch Herrn Prof. Dr. Hagedorn erstellte Gut-<br />

achten „Analyse vom Immobilienpreisveränderungen im Umfeld des <strong>Flughafen</strong>s <strong>Frankfurt</strong><br />

<strong>Main</strong>“ vom Juni 2007 betont ausdrücklich die flughafenspezifische Abhängigkeit der Immobi-<br />

lienpreisentwicklung vom positiven Einflussfaktor Verkehrsanbindung und von dem auf Aus-<br />

wirkungsseite maßgeblichen negativen Einflussfaktor Fluglärm und relativiert sogar diese<br />

Abhängigkeiten dergestalt, als sie nach gutachterlicher Auffassung stets nur in der Zusam-

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