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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2164 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Der Umstand, dass auf dem <strong>Flughafen</strong>gelände und in dessen Nahbereich bis in eine Entfer-<br />

nung von maximal 1.000 Metern Geruchswahrnehmungshäufigkeiten von über 0,10 errech-<br />

net wurden, ist angesichts der Bedeutung des planfestgestellten Vorhabens hinzunehmen.<br />

Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich Personen in diesem Bereich nur vo-<br />

rübergehend aufhalten (Passagiere und Erholungssuchende) bzw. der Arbeitsschutz ein-<br />

schlägig ist (Arbeitnehmer). Zudem geht von Geruchsimmissionen lediglich eine belästigen-<br />

de Wirkung aus; eine Gesundheitsbeeinträchtigung ist mit Gerüchen nicht verbunden.<br />

Gleichwohl hat die Planfeststellungsbehörde, um den einer Prognose immanenten Unsicher-<br />

heiten zu begegnen, der Vorhabensträgerin auf Vorschlag des Hessischen Landesamtes für<br />

Umwelt und Geologie (HLUG; vgl. Seite 20 der Stellungnahme vom 31.03.2005) unter A XI<br />

9.1 aufgegeben, nach Aufnahme des Flugbetriebes auf der Landebahn Nordwest in Abstim-<br />

mung mit dem HLUG ein einjähriges Geruchsimmissionsmessprogramm nach Nr. 4.4 der<br />

GIRL durchzuführen, um die tatsächliche Geruchsbelastung nach Realisierung des Vorha-<br />

bens zu ermitteln.<br />

11.2 Lichtimmissionen<br />

Belästigungen durch vorhabensbedingte Lichtimmissionen sind angesichts der Bedeutung,<br />

die dem <strong>Ausbau</strong> des <strong>Frankfurt</strong>er <strong>Flughafen</strong>s zukommt, hinzunehmen. Eine Gefahr für die<br />

Gesundheit von Menschen durch Lichtimmissionen besteht nicht.<br />

Diese Einschätzung stützt sich auf das mit Schreiben der Vorhabensträgerin vom 29.09.2006<br />

übersandte Lichttechnische Fachgutachten („Lichtimmissionen künstlicher Lichtquellen im<br />

Bereich der Landebahn Nordwest insbesondere deren Auswirkungen auf die Stadt Kelster-<br />

bach“) des vereidigten Sachverständigen für Beleuchtungstechnik Dr.-Ing. Klaus Petry vom<br />

09.05.2003. In diesem Gutachten wurden die vertikalen Beleuchtungsstärken ¯EF ¯ der geplan-<br />

ten Lichtquellen ermittelt und Grenzabstände bestimmt, bei deren Überschreitung keine un-<br />

zulässige Raumaufhellung mehr auftritt, weil die maßgeblichen Immissionsrichtwerte ein-<br />

gehalten werden. Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) hat mit Stel-<br />

lungnahme vom 08.11.2006 bestätigt, dass die vom Gutachter angewandte Methodik zur<br />

Ermittlung der vorhabensbedingten Lichtimmissionen belastbar ist und die erzielten Ergeb-<br />

nisse plausibel sind.<br />

Dass das Gutachten zur Bewertung der ausbaubedingten Lichtimmissionen die Veröffentli-<br />

chung der Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft (LitG) e.V. zur „Messung und Beurtei-<br />

lung von Lichtimmissionen künstlicher Lichtquellen“ vom September 1996 heranzieht und<br />

nicht auf die „Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen“, die der Länder-<br />

ausschuss für Immissionsschutz (LAI) am 10.05.2000 verabschiedet hat, abstellt, obwohl sie

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