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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2452 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

hen schon aus tatsächlichen Gründen keine die Abwägung zulasten des Vorhabens beein-<br />

flussenden besonderen Umstände. Die Obere Jagdbehörde hat in ihrer Stellungnahme aus-<br />

geführt, dass im Zuge der Vorhabensrealisierung die Interessen der Jagdausübungsberech-<br />

tigten zwar beeinträchtigt werden. Übergreifende Interessen seien aber lediglich durch eine<br />

Reduzierung des Damwildgebietes betroffen. Diese könne vernachlässigt werden, weil da-<br />

durch der Bestand des Damwildgebietes insgesamt nicht gefährdet sei. Die Obere Jagdbe-<br />

hörde hat daher keine Bedenken gegen das Vorhaben geäußert. Der Verband der Jagdge-<br />

nossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Hessen e. V. hat in seiner Stellungnahme zwar<br />

darauf hingewiesen, dass das Vorhaben sowohl bauzeitlich als auch dauerhaft nach seiner<br />

Inbetriebnahme zu erheblichen Beeinträchtigungen der Jagdausübung infolge einer Zer-<br />

schneidung der Lebensräume jagdbarer Tiere bzw. eines Rückzugs dieser Tiere aus den<br />

betroffenen Revieren führen könne. Er hat aber nicht im Einzelnen dargelegt, dass aus die-<br />

sem Umstand besondere Betroffenheiten einzelner Jagdausübungsberechtigter resultieren,<br />

die über die allgemeine Notwendigkeit der Anpassung der Jagdausübung an die vorhabens-<br />

bedingt geänderten Flächennutzungen im Umfeld des erweiterten <strong>Flughafen</strong>s hinausgehen.<br />

Demgemäß setzt sich das Vorhaben auch gegenüber Jagdrechten an Grundstücken durch,<br />

die nicht zum Vollerwerb für das Vorhaben vorgesehen sind.<br />

Anhaltspunkte für die abwägungsrelevante Beeinträchtigung von Fischereirechten liegen der<br />

Planfeststellungsbehörde nicht vor. Fischereirechte sind nicht Gegenstand von Einwendun-<br />

gen. Die Obere Fischereibehörde hat in ihrer Stellungnahme ausgeführt, dass den fischerei-<br />

lichen Aspekten der Planung hinreichend Rechnung getragen sei.<br />

Aus dem Bestehen sonstiger Rechte an Grundstücken sind ebenfalls keine Belange herzu-<br />

leiten, die geeignet wären, sich in der Abwägung gegen das Vorhaben durchzusetzen. So-<br />

weit solche Rechte von Einwendern geltend gemacht worden sind, stellt die Planfeststel-<br />

lungsbehörde diese in ihre Abwägung ein und würdigt sie mit dem ihnen zukommenden Ge-<br />

wicht. So berücksichtigt die Planfeststellungsbehörde, dass die Stadt Rüsselsheim Weide-<br />

und Brennholzberechtigungen in dem von Kohärenzmaßnahmen betroffenen Bereich des<br />

ehemaligen Königstädter Waldes des vom Forstamt Groß-Gerau betreuten Staatswaldes<br />

besitzt, die auf einen Vergleich aus dem Jahre 1829 zurückgehen. Die Planfeststellungsbe-<br />

hörde unterstellt dabei zugunsten der Stadt Rüsselsheim, dass diese Rechte trotz der<br />

grundbuchmäßigen Löschung im Jahre 1979 fortbestehen und lediglich ihre dingliche Siche-<br />

rung verloren haben. Selbst wenn man allerdings davon ausgeht, dass diese Rechte – ent-<br />

gegen der derzeitigen Praxis – noch ausgeübt werden sollen, ergeben sich hieraus keine<br />

Hindernisse, welche die Abwägung – anders als das Volleigentum – zulasten des Vorhabens

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