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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2163 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Diese Beurteilung basiert auf dem Gutachten G20 (Geruchsprognose) der ArguMet - Bah-<br />

mann & Schmonsees GbR in der Fassung vom 22.11.2006, das nach Auffassung der Plan-<br />

feststellungsbehörde methodisch einwandfrei erstellt wurde.<br />

Zur Bewertung der durch das Vorhaben bedingten Belästigung durch Geruchsimmissionen<br />

hat die Planfeststellungsbehörde mangels spezieller Regelungen die Geruchsimmissions-<br />

Richtlinie (GIRL) in der Fassung vom 21.09.2004 als Orientierungshilfe herangezogen, auch<br />

wenn das Immissionsschutzrecht gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 des Gesetzes zum Schutz vor<br />

schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen<br />

und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) nicht für Flugplätze<br />

gilt und die GIRL somit formal keine Anwendung findet.<br />

Der Geruchsprognose ist zu entnehmen, dass im <strong>Ausbau</strong>fall weder Wohn- bzw. Mischgebie-<br />

te noch Gewerbe- bzw. Industriegebiete durch den <strong>Flughafen</strong>betrieb einer erheblichen Ge-<br />

ruchsbelästigung i. S. d. GIRL ausgesetzt sind. Sämtliche im Gutachten G20 für Wohn- bzw.<br />

Gewerbegebiete prognostizierten Geruchswahrnehmungshäufigkeiten liegen gemessen an<br />

den Immissionswerten IW nach Nr. 3.1 der GIRL unterhalb der Schwelle der erheblichen<br />

Belästigung von 0,10 für Wohn-/Mischgebiete und 0,15 für Gewerbe-/Industriegebiete. Der<br />

Anteil der Stunden, an denen Gerüche eindeutig wahrnehmbar sind, beträgt in Wohngebie-<br />

ten weniger als 10 % der Jahresstunden und unterschreitet in Gewerbegebieten 15 % der<br />

Jahresstunden.<br />

Selbst im Siedlungsbereich der Stadt Kelsterbach, wo die häufigsten vorhabensbedingten<br />

Geruchswahrnehmungen außerhalb des <strong>Flughafen</strong>geländes ermittelt wurden, beträgt die<br />

Gesamtbelastung IG = 0,08, was einer Wahrnehmungshäufigkeit von Gerüchen von 8 % der<br />

Jahresstunden entspricht. Im Gewerbegebiet „Im Taubengrund“ südlich von Kelsterbach<br />

treten im Planungsfall maximale Geruchswahrnehmungshäufigkeiten auf, die knapp oberhalb<br />

von 0,10 und damit deutlich unterhalb der für Gewerbe- bzw. Industriegebiete maßgeblichen<br />

Erheblichkeitsschwelle von 15 % Geruchsstunden liegen.<br />

In den weiteren Siedlungsbereichen im Norden und Westen des <strong>Flughafen</strong>geländes (wie<br />

Okriftel, Eddersheim, Raunheim und Schwanheim) wird bei Annahme einer Hintergrundbe-<br />

lastung IV von 0,02 eine Gesamtbelastung IG von maximal 0,07 ausgewiesen. In den südlich<br />

und östlich an den <strong>Flughafen</strong> angrenzenden Ortschaften (wie Mörfelden, Walldorf und Zep-<br />

pelinheim) wird im Gutachten G20 bei einer angenommenen Vorbelastung IV von 0,02 eine<br />

Belastung IG von insgesamt bis zu 0,05 prognostiziert.

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