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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2435 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

– möglicherweise vorhanden sind. Ein besonderes, von der Planfeststellung zu bewältigen-<br />

des Ermittlungs- und Konfliktbewältigungserfordernis resultiert hieraus jedoch nicht, zumal<br />

der Umstand des Vorhandenseins etwaiger Bodenschätze in den für das Vorhaben bean-<br />

spruchten Grundstücken die grundsätzliche Wertung, wonach das Vorhaben an dem plan-<br />

festgestellten Standort und mit der planfestgestellten Dimensionierung erforderlich ist, nicht<br />

in Frage stellt.<br />

20.1.2 Grundinanspruchnahme<br />

20.1.2.1 Umfang und Inhalt der Grundinanspruchnahme<br />

Für das Vorhaben werden nicht im Eigentum der Vorhabensträgerin stehende Grundstücke<br />

in dem aus den planfestgestellten Grunderwerbsplänen (A I 1.10) und Grunderwerbsver-<br />

zeichnissen (A I 2.3) ersichtlichen Umfang in Anspruch genommen. Die Grundinanspruch-<br />

nahme ist in dem jeweils aus diesen Unterlagen ersichtlichen Umfang in Gestalt des Voller-<br />

werbs von Flächen, der zum vollständigen und dauerhaften Eigentumsentzug bei den bishe-<br />

rigen Grundeigentümern führt, sowie als Berechtigung der Vorhabensträgerin zur Vornahme<br />

bestimmter Grundstücksnutzungen (gekennzeichnet als dingliche Sicherungen) vorgesehen.<br />

Darüber hinaus sieht die Planung in dem planfestgestellten Umfang die temporäre Inan-<br />

spruchnahme von Grundstücken während der Bauphase vor.<br />

Die Grunderwerbsverzeichnisse und Grunderwerbspläne weisen den für die Planfeststellung<br />

erforderlichen Konkretisierungsgrad auf, nachdem die Vorhabensträgerin auf Veranlassung<br />

durch die Planfeststellungsbehörde einen Anhang zu den Grunderwerbsunterlagen erstellt<br />

hat, aus dem sich die Zuordnung der Grundinanspruchnahme zu den einzelnen Vorhabens-<br />

teilen bzw. Maßnahmen lückenlos sowohl in tabellarischer Form als auch in Gestalt entspre-<br />

chender Plankarten ergibt (Aufklärungsschreiben der Planfeststellungsbehörde vom<br />

21.09.2006, Punkt 14; beantwortet mit Schreiben der Vorhabensträgerin vom 31.08.2007<br />

nebst Anlage). Das Maß der zu erwerbenden, mit Nutzungsrechten (ggf. dinglich) zu belas-<br />

tenden oder vorübergehend zu beanspruchenden Flächen geht aus den Grunderwerbsver-<br />

zeichnissen hervor. Die Verortung der jeweils betroffenen Flächen ist den Grunderwerbsplä-<br />

nen zu entnehmen. Die bisherigen Grundstücksnutzungen sowie die bestehenden dinglichen<br />

Berechtigungen werden in den Grunderwerbsverzeichnissen dargestellt und sind im Rahmen<br />

der Überarbeitung der Planfeststellungsunterlagen mit Grundbuchstand vom 01.12.2006<br />

aktualisiert worden. Im Laufe der Bearbeitung hat die Vorhabensträgerin die Unterlagen<br />

nochmals auf den Stand vom 01.10.2007 aktualisiert (Aufklärungsschreiben der Planfeststel-<br />

lungsbehörde vom 20.09.2007, beantwortet mit Schreiben der Vorhabensträgerin vom<br />

15.10.2007).

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