08.01.2013 Aufrufe

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2424 -<br />

18.6 Verkehrsführung während der Bauzeit<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Die Verkehrsführung während der Bauzeit ist sichergestellt. Der Baustellenverkehr wird nach<br />

Prüfung durch die Planfeststellungsbehörde auf direktem Weg zu anderen Bauflächen oder<br />

zum öffentlichen Verkehrsnetz unter Minimierung der erforderlichen Eingriffe geführt.<br />

Dies ist den Plänen B5.2-1 und -2 sowie B5.3-1 bis -5 zu entnehmen.<br />

Aus den Verkehrsführungs- und Beschilderungsplänen für die einzelnen Bauphasen in den<br />

Plänen B1.1.8-1 bis B1.1.8-5 und B2.2.10-1 bis B2.2.10-5 geht hervor, dass eine bauzeitli-<br />

chen Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrs durch eine angepasste Verkehrsführung<br />

verhindert wird.<br />

Zur Gewährleistung der Verkehrsfunktion von vorübergehend beanspruchten Straßen wur-<br />

den die erforderlichen Regelungen in den Nebenbestimmungen unter A XI 13.4 getroffen.<br />

Die Belange der öffentlichen Sicherheit, insbesondere die Erreichbarkeit von bebauten<br />

Grundstücken während der Bauzeit, sind in den Nebenbestimmungen zur Baulogistik unter A<br />

XI 13.1.3 berücksichtigt.<br />

Die Maßnahmen für die Verkehrsführung während der Bauzeit werden vor Baubeginn mit<br />

den zuständigen Straßenverkehrsbehörden abgestimmt, die Anordnungen zur Verkehrsfüh-<br />

rung und Beschilderung beantragt (vgl. Nebenbestimmung unter A XI 13.4.1 Nr. 1).<br />

19 Sonstige Belange<br />

19.1 Treibstoffschnellablass (Fuel Dumping)<br />

Eine Gefahr für die Gesundheit von Menschen und eine Beeinträchtigung von Natur und<br />

Landschaft sowie von Flora und Fauna durch Immissionen eines notfallbedingten Ablassens<br />

von Kerosin besteht für die Umgebung des Verkehrsflughafens <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong> nicht. Auch<br />

eine Kontamination des Bodens durch abgelassenes Kerosin ist zur Überzeugung der Plan-<br />

feststellungsbehörde nicht zu besorgen.<br />

Flugzeugtypen für Kurz- und Mittelstrecken, wie etwa die Baureihen Airbus A300, Airbus<br />

A310 und Airbus A320 sowie etwa Boeing B737 und B757, verfügen von vornherein nicht<br />

über Vorrichtungen zum Treibstoffschnellablass. Diese Flugzeuge können, wenn dies gebo-<br />

ten ist, auch mit vollen Tanks wieder landen. Ein Treibstoffschnellablass muss nur dann<br />

durchgeführt werden, wenn in einem unabweisbaren Notfall ein Flugzeug nach dem Start<br />

wieder landen muss und zur Herstellung des maximal zulässigen Landegewichtes (Maximum<br />

Landing Weight) das Treibstoffgewicht verringern muss. Über eine derartige Technik zum

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!