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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2423 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

und an der Rüsselsheimer Straße (B 43) von ca. 710 Lkw-Fahrten pro Tag angenommen.<br />

Dabei erreicht der Verkehrsablauf der untersuchten Abschnitte nach dem Handbuch zur Be-<br />

messung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) auch während der Spitzenstunden mindestens<br />

noch die Qualitätsstufe ausreichend.<br />

Da der Übergabepunkt „Bundesstraße B 43“ nur zur Errichtung des Haupteinflugzeichens<br />

(HEZ) West mit insgesamt 199 Transporten genutzt werden soll, konnte auf eine weiterge-<br />

hende Untersuchung der Belastung verzichtet werden.<br />

Die mit der Bautätigkeit verbundenen verkehrstechnischen Maßnahmen, wie z. B. notwendi-<br />

ge Umleitungen des Kfz-Verkehrs und die damit einhergehenden Belästigungen für Ver-<br />

kehrsteilnehmer, sind hinzunehmen. Fahrten durch bewohnte Gebiete sind grundsätzlich<br />

nicht gestattet (vgl. Nebenbestimmung unter A XI 13.4 Nr. 2).<br />

Die von der Stadt Kelsterbach vorgeschlagene Abwicklung des Baustellenverkehrs über die<br />

Rollbrücken stellt aus Sicht der Planfeststellungsbehörde keine sinnvolle Alternative zu den<br />

geplanten Liefer- und Entsorgungswegen dar. Dies würde zu einer Fahrzeitverlängerung für<br />

die Baustellenfahrzeuge ohne eine Entlastung der öffentlichen Straßen und der untersuchten<br />

Knotenpunkte führen. Zudem würde der Baustellenverkehr dadurch zunächst auf das beste-<br />

hende <strong>Flughafen</strong>gelände führen. Hier ist aus flugbetrieblichen Gründen bereits der Vorfeld-<br />

verkehr auf das erforderliche Minimum zu beschränken; vgl. ADM Part 2 Chapter 4.3.2. Um<br />

so mehr muss dies für Baustellenverkehr gelten. Von dort aus müsste über die Kreisstraße<br />

Okrifteler Straße/Airportring (K 152/K 823) ein Anschluss an das überregionale Verkehrsnetz<br />

gewählt werden.<br />

18.5 Schutzmaßnahmen während der Bauzeit<br />

Zur Gewährleistung des bauzeitigen Brandschutzes hat die Vorhabensträgerin ein Brand-<br />

schutzkonzept zu erstellen und mit den jeweils zuständigen Brandschutzdienststellen abzu-<br />

stimmen (vgl. Nebenbestimmung unter A XI 13.1.3 Nr. 1 und 2).<br />

Darüber hinaus wird mit Nebenbestimmung unter A XI 13.1.1 verfügt, dass sämtliche Bauar-<br />

beiten im Bereich des bestehenden Start- und Landebahnsystems mit der Deutschen Flugsi-<br />

cherung abzustimmen sind.<br />

Die Baustellen sind so abzusichern, dass ein Betreten durch Unbefugte nicht möglich ist (vgl.<br />

Nebenbestimmungen unter A XI 13.1.2).<br />

Baufahrzeuge sind über Nacht und am Wochenende in gesicherten Bereichen abzustellen.<br />

Materiallagerungen haben so zu erfolgen, dass ein Zugriff Unbefugter verhindert wird.

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