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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2422 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

auf vorhandenen oder neu zu verlegenden Gleisen per Bahn sowie des Einsatzes von<br />

Transportbändern zu prüfen.<br />

Die genannten Alternativen zum Lkw- Transport auf der Straße wurden von der Vorhabens-<br />

trägerin aber wegen der zu erwartenden größeren Belastungen im Umfeld des <strong>Flughafen</strong>s<br />

aus Sicht der Planfeststellungsbehörde zu Recht verworfen.<br />

Der <strong>Main</strong> als Wasserstraße wäre vom Baufeld der Landebahn Nordwest zwar auf kurzem<br />

Weg zu erreichen. Auch die angesprochenen vorhandenen Gleisanschlüsse liegen in der<br />

Nähe des umfangreich beplanten Südbereichs. Es ist allerdings zu bedenken, dass beide<br />

Alternativen zusätzliche Flächen für erforderliche Zwischenlager an den Be- und Entladestel-<br />

len am <strong>Flughafen</strong> und am Bestimmungsort bzw. beim Lieferanten beanspruchen würden. Die<br />

in Frage kommenden Deponien sind nicht unmittelbar an Wasserstraßen und Güterbahnhöfe<br />

angebunden, so dass auch hier Belastungen durch Lkw- Fahrten in den Ortsdurchfahrten der<br />

Städte und Gemeinden an <strong>Main</strong> und Rhein entstünden und darüber hinaus durch Fahrten<br />

vom und zum Übergabepunkt Entfernungen zurückzulegen wären, die bezogen auf die<br />

Bahn- bzw. Schiffskilometer unverhältnismäßig hoch wären.<br />

18.4 Auswirkungen des Baustellenverkehrs auf die Leistungsfähigkeit des<br />

öffentlichen Straßennetzes<br />

Die Vorhabensträgerin hat nachgewiesen, dass sich durch den bauzeitlich bedingten Ver-<br />

kehr keine maßgebliche Verschlechterung der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Straßen-<br />

netzes ergibt. Auch das Hessische Landesamt für Straßen und Verkehrswesen hat in seiner<br />

Stellungnahme vom 01.04.2005 bestätigt, dass der Baustellenverkehr über das vorhandene<br />

Straßennetz ohne gravierende Schwierigkeiten abgewickelt werden kann.<br />

Die Überprüfung der Leistungsfähigkeit der vom Baustellenverkehr betroffenen Straßen er-<br />

folgte auf der Basis der Grundbelastung im Jahr 2010 in den maßgebenden Spitzenstunden<br />

06:00 – 07:00 Uhr, 07:00 – 08:00 Uhr, 14:00 – 15:00 Uhr und 16:00 – 17:00 Uhr. Diese wur-<br />

de mit dem zu erwartenden Baustellenverkehr in einem konservativen Ansatz überlagert,<br />

indem das Tagesverkehrsaufkommen, das an 95 % der Tage mit Bautätigkeit nicht über-<br />

schritten wird, angesetzt wurde. Für die darüber hinausgehenden Belastungsspitzen wird die<br />

weitere Bauablaufplanung an die verfügbaren Leistungsreserven des Straßennetzes ange-<br />

passt.<br />

Demzufolge wurde an den Übergabepunkten zum überörtlichen Straßennetz an der An-<br />

schlussstelle Zeppelinheim (Bundesautobahn A 5) eine Belastung von ca. 2.350 Lkw-<br />

Fahrten pro Tag, an der Kelsterbacher Spange (B 43) von ca. 1.160 Lkw-Fahrten pro Tag

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