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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2421 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Die Transportrouten liegen überwiegend im Bereich der Baumaßnahmen und auf dem Ge-<br />

lände der Vorhabensträgerin. Die Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz erfolgt über<br />

öffentliche Straßen an den bezeichneten Übergabepunkten, d. h. der Anschlussstelle Zeppe-<br />

linheim (Bundesautobahn A 5), der Kelsterbacher Spange (B 43) und der Rüsselsheimer<br />

Straße (B 43). Fahrten durch bewohnte Gebiete und auf Forstwegen sind grundsätzlich nicht<br />

gestattet (vgl. Nebenbestimmung unter A XI 13.1.4 Nr. 2). Für bestehende Wohnnutzungen<br />

im Gewerbegebiet „Im Taubengrund“ der Stadt Kelsterbach entlang des Transportwegab-<br />

schnitts Nr. 93 mit geplanten 7.672 Transporten besteht bereits aus Gründen des Schall-<br />

schutzes ein Übernahmeanspruch (vgl. Nebenbestimmung unter A XI 5.1.2).<br />

Auch die zur Verlegung der Okrifteler Straße im Bereich des neuen Tors 31 auf der Trans-<br />

portroute 43 über einen Zeitraum von drei Monaten geplanten 1.045 Transporte werden<br />

nicht, wie von Einwenderseite behauptet, auf der Okrifteler Straße nach Mörfelden-Walldorf<br />

geführt, sondern über die sich anschließenden Transportwegabschnitte Nrn. 42 und 95 nach<br />

Norden und auf das <strong>Flughafen</strong>gelände geleitet. Das Lkw-Durchfahrverbot der Stadt Mörfel-<br />

den-Walldorf ist nicht von der Planung betroffen.<br />

Baustellenverkehr auf der A 3 ist nur für die Maßnahmen Rollbrücke West 1 und Ost 1 sowie<br />

für die Verlegung einer Pipeline im Bereich Landebahn Nordwest zugelassen (vgl. Nebenbe-<br />

stimmung unter A XI 13.4.1 Nr. 2). Der Baustellenverkehr ist so zu koordinieren, dass bau-<br />

zeitlich bedingte Eingriffe in den Verkehrsablauf auf der Bundesautobahn A 3 auf das zwin-<br />

gend Notwendige beschränkt werden (so die Nebenbestimmung A XI 13.4.1 Nr. 2). Dazu ist<br />

geplant, die erforderlichen Transporte nachts und an Wochenenden durchzuführen.<br />

18.3.2 Transportmengen<br />

Die Anzahl der Transporte ist sowohl kumulativ als auch bezogen auf die einzelnen Maß-<br />

nahmen dargestellt. Grundlage der Ermittlungen der Vorhabensträgerin ist nach Darstellung<br />

im Erläuterungsbericht des Planteils B5, S. 22, eine durchschnittliche Ladekapazität von<br />

10 m³ bzw. 20 t pro LKW – Fahrt für Schütt- und Stückgut sowie 7 – 10 m³ pro Fuhre für Be-<br />

ton.<br />

Die Addition der Materialtransporte ergibt für die aufgeführten Baumaßnahmen eine Ge-<br />

samtzahl von ca. 1,25 Mio. Lkw-Transporten verteilt über die gesamte Bauzeit von neun Jah-<br />

ren.<br />

18.3.3 Transportarten<br />

Der An- und Abtransport der Ver- und Entsorgungsgüter erfolgt über das Straßennetz. Von<br />

Einwenderseite wurde zwar gefordert, die Möglichkeiten des Massentransports per Schiff,

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