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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2420 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

einzelnen Teilbaumaßnahmen unmittelbar zugeordnet sind, dienen die zentral gelegenen<br />

Logistikflächen der Lagerung und Bereitstellung von übergeordneten Materialien und Ma-<br />

schinen, die längere Lieferzeiten haben und nicht „just-in-time“ verfügbar sind. So ist auf den<br />

Logistikflächen die Errichtung von Betonmischwerken geplant. Daneben ist dort die Möglich-<br />

keit zur Errichtung weiterer Übernachtungs- und Tagesunterkünfte sowie die teilweise Nut-<br />

zung als Bereitstellungsfläche für wiederverwendbares, unbelastetes Material gegeben. Die<br />

Logistikflächen sollen so positioniert werden, dass eine unmittelbare verkehrliche Anbindung<br />

sowohl an das überregionale Verkehrsnetz als auch an die Hauptbaugebiete gegeben ist.<br />

Im Südbereich des <strong>Flughafen</strong>geländes werden an der Anschlussstelle Zeppelinheim zwei<br />

Logistikflächen mit einer Gesamtfläche von ca. 104.000 m² eingerichtet.<br />

Auch im Baufeld der Landebahn Nordwest ist eine Logistikfläche mit einer Fläche von<br />

18.300 m² für eine Mischanlage sowie für die Lagerung von Zuschlagstoffen und weiterem<br />

Baumaterial vorgesehen.<br />

18.2.3 Unbefestigte und fußläufig zu betretende Flächen<br />

Der Rückbau der Hochspannungsfreileitungen im Bereich der Landebahn Nordwest erfolgt<br />

mittels Mobilkran unter Benutzung der vorhandenen Niederwuchsschneisen, weitestgehend<br />

auf fußläufig zu betretenden Flächen und ohne befestigte Baustelleneinrichtungsflächen oder<br />

Baustraßen einrichten zu müssen.<br />

Auch am Böschungsfuß der erweiterten Anschlussstelle Zeppelinheim wird die Fläche des<br />

neu zu errichtenden Forstweges als Baustellenrandbereich unbefestigt beansprucht.<br />

18.3 Transporte<br />

18.3.1 Transportwege<br />

Die Transportrouten, dargestellt im Plan B5.1-1, werden zum Nachweis der Funktion be-<br />

schrieben. Die Planfeststellungsbehörde hat die Transportrouten auf der Grundlage des<br />

Plans B5.1-1 und der Tabellen Tab. 3-1 bis 3-32 im Erläuterungsbericht B5 geprüft und für<br />

plausibel erachtet.<br />

Die Routenbelegung ist angesichts der Lage der Baustellen und der Menge der anfallenden<br />

Baumassen schlüssig dargestellt. Dabei ist zu Recht eine durch den Bauablauf bedingte<br />

teilweise Doppeltbelegung der Routen insbesondere beim Anfahren der zentral gelegenen<br />

Mischanlagen, wo Mischgut und Zuschlagstoffe angeliefert und nach erfolgter Verarbeitung<br />

ausgeliefert werden, erfolgt.

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