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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2415 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Es sind mit Ausnahme der auf dem <strong>Flughafen</strong>gelände vorhandenen und verbleibenden<br />

denkmalgeschützten Flugzeughalle 5 (Geb. 336) im näheren Umfeld des Vorhabens keine<br />

Baudenkmäler vorhanden, die durch Erschütterungswirkungen aus Überflügen bzw. beim<br />

Landevorgang beeinträchtigt werden könnten. Die von der Vorhabensträgerin vorgelegte und<br />

von der Planfeststellungsbehörde überprüfte Untersuchung möglicher Erschütterungswir-<br />

kungen durch landende Flugzeuge bzw. beim Überflug hat ergeben, dass keine Beeinträch-<br />

tigungen der Bausubstanz zu befürchten sind (vgl. C III 11.1.). Eine Minderung des<br />

Gebrauchswertes von Baudenkmälern durch Erschütterungswirkungen ist damit ausge-<br />

schlossen.<br />

Ferner sind entgegen der Befürchtung von Einwendern Beeinträchtigungen von Baudenkmä-<br />

lern durch betriebs- oder baubedingte Schadstoffimmissionen nicht zu befürchten. Soweit auf<br />

der Grundlage des Fluglärmschutzgesetzes Schallschutzmaßnahmen an Baudenkmälern<br />

erforderlich werden, dürfen diese Maßnahmen nur mit Genehmigung der unteren Denkmal-<br />

schutzbehörde ergriffen werden. Die ggf. erhöhten Kosten für den Schallschutz sind von der<br />

Vorhabensträgerin zu tragen. Dies ist durch Auflage sichergestellt (vgl. Auflage unter A XI<br />

14.2 Nr. 2).<br />

18 Baulogistik<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat das von der Vorhabensträgerin mit Planteil B5 vorgelegte<br />

Konzept zur Baulogistik geprüft und für plausibel und nachvollziehbar befunden.<br />

Gegenstand der Baulogistik ist die Darstellung des geplanten Bauablaufs der einzelnen Vor-<br />

habensteile, die Ermittlung der transportrelevanten Ein- und <strong>Ausbau</strong>massen, die Erstellung<br />

von Terminplänen, die Auswertung des Bauablaufs sowie die Ermittlung der Anzahl der<br />

Transporte.<br />

18.1 Baumaßnahmen<br />

18.1.1 Vorarbeiten<br />

Auf den Bauflächen soll zunächst – soweit vorhanden – hinderlicher Bewuchs entfernt, an<br />

Ort und Stelle zerkleinert und flächig verteilt werden. Anschließend sind die Flächen in Ab-<br />

stimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt auf das Vorhandensein von Kampfmit-<br />

teln zu überprüfen und soweit erforderlich zu räumen (vgl. Nebenbestimmung unter<br />

A XI 13.1.2 Nr. 2). Bauliche Anlagen werden – wie mit Abrissplan B7-1a planfestgestellt –<br />

zurückgebaut. Es ist vorgesehen, die Abbruchmaterialien zu sortieren und soweit möglich<br />

einer Wiederverwertung zuzuführen.

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